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Arbeitswelterfahrung

Eine mindestens einjährige einschlägige Arbeitswelterfahrung (AWE) schafft die Voraussetzung, um prüfungsfrei zu einem Bachelorstudiengang an einer Fachhochschule in den Fachbereichen Technik oder Wirtschaft zugelassen zu werden. Dies gilt sowohl für Personen mit einer gymnasialen Maturität wie auch für solche mit einer Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem dem Fachbereich nicht verwandten Beruf sowie für Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge im Sinn von Artikel 4 der WBF-Zulassungsverordnung.

Mit der AWE können Studieninteressierte nachweisen, dass sie über hinreichend berufspraktische und berufstheoretische Kompetenzen in einem einschlägigen Beruf verfügen, um ein Bachelorstudium im praxis- und anwendungsorientierten Profil der FH erfolgversprechend in Angriff nehmen zu können. Mit der einjährigen AWE wird keine Berufsqualifikation erworben; dafür stehen andere Wege offen. 

Arbeitswelterfahrung im Schweizer Bildungssystem

Zulassung zum FH-Bachelorstudium in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (TWD) gemäss HFKG

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bestimmt gemäss HFKG die Lernziele der einjährigen Arbeitswelterfahrung in den einzelnen Fachbereichen für den Bereich TWD (vgl. Art. 5 Verordnung WBF).

Der Fachbereich Design, der zum TWD-Bereich gehört, wird in der vorliegenden Best Practice nicht behandelt, da sich die Zulassung an die Fachhochschulen hier etwas anders gestaltet als in den Bereichen Technik und Wirtschaft.