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Universität Luzern

Auflagen, Einschränkungen, teilweise anerkannt:

2.1

Zulassung nur mit Abschluss der sprachlich-historischen Abteilung

2.2

nur für Theologische Fakultät 

2.3Anerkannt für die Bachelor-Studiengänge der Kultur- und Sozialwissenschaft, Rechtswissenschaft sowie der Wirtschaftswissenschaft
4.1Nur Zeugnis über die bestandene umfassende Aufnahmeprüfung an eine Eidgenössische Technische Hochschule ist anerkannt, sofern dieses nicht älter als zwei Jahre ist

5.1

Theologische und Rechtswissenschaftliche Fakultät:
Zulassung aufgrund der Aufnahmeprüfung auf Maturitätsniveau mit den Fächern: Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache (Französisch, Italienisch od. Spanish), Geschichte, Mathematik oder Biologie
Geisteswissenschaftliche Fakultät:
Zulassung aufgrund der Aufnahmeprüfung auf Maturitätsniveau mit den Fächern: Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache (Französisch od. Italienisch), Geschichte und Mathematik