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Universität Luzern
Auflagen, Einschränkungen, teilweise anerkannt:
2.1 | Zulassung nur mit Abschluss der sprachlich-historischen Abteilung |
2.2 | nur für Theologische Fakultät |
2.3 | Anerkannt für die Bachelor-Studiengänge der Kultur- und Sozialwissenschaft, Rechtswissenschaft sowie der Wirtschaftswissenschaft |
4.1 | Nur Zeugnis über die bestandene umfassende Aufnahmeprüfung an eine Eidgenössische Technische Hochschule ist anerkannt, sofern dieses nicht älter als zwei Jahre ist |
5.1 | Theologische und Rechtswissenschaftliche Fakultät: |