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Stellungnahme von swissuniversities zur Vernehmlassung «Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen»

 

swissuniversities steht einer weiteren Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen kritisch gegenüber

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Möglichkeit, zur Vernehmlassung «Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen» Stellung nehmen zu können. Der Bundesrat schlägt vor, das bis zum 31. Dezember 2021 geltende befristete Verbot, nach dem keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu «landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken» in Verkehr gebracht werden dürfen, bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.

Der Vorschlag des Bundesrates, Artikel 37a des Gentechnikgesetzes (GTG) zu ändern, bedeutet nicht nur eine Verlängerung des Moratoriums um weitere vier Jahre, sondern auch eine Ausweitung desselbigen auf neue Ansätze in der Gentechnikforschung. Auch wenn Forschung und Entwicklung vom Moratorium ausgenommen sind, betrifft diese Änderung Biologie als Fach und Tätigkeitsgebiet und damit auch die Hochschulen. Aus diesem Grund nimmt swissuniversities im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung und macht dabei insbesondere auf folgende 3 Punkte aufmerksam:

  • Die Begründung für die Verlängerung des Moratoriums trägt dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnis nicht ausreichend Rechnung. Verschiedene Studien (z.B. die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59) belegen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen im Vergleich mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen keine zusätzlichen Risiken für Menschen, Tiere und die Umwelt mit sich bringen.
  • Auch wenn während des Moratoriums weiter im Bereich GVO geforscht werden darf, hat die Verlängerung Auswirkungen auf die Forschung und Innovationskraft der Schweiz. Wenn Laborresultate nur unzureichend im Feld oder in der Anwendung geprüft, verfeinert oder weiterentwickelt werden können, schwächt dies den Wissenschaftsstandort Schweiz. Dies gilt insbesondere auch für die Ausweitung des Moratoriums auf neue Gen-Editierungsmethoden. Die Genom-Editierung birgt ein grosses Potenzial, welches nicht durch unnötige Hürden eingeschränkt werden sollte.
  • Die Verlängerung des Moratoriums hat schliesslich direkte Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Themen wie Klimawandel, Ernährungssicherung oder der Einsatz von Pestiziden stellen die Landwirtschaft global wie lokal vor grosse Herausforderungen. Neue Verfahren, auch unter Einsatz von Gentechnik, können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diese Herausforderungen zu adressieren. Dazu gehört beispielsweise die Züchtung von Pflanzen, die weniger Pestizide benötigen oder wärmetoleranter sind. Eine Verlängerung des Moratoriums gefährdet die Entwicklung und Implementierung neuartiger Konzepte, auch im Bereich Nachhaltigkeit und Produktivität.

swissuniversities steht aus diesen Gründen einer weiteren Verlängerung des Moratoriums kritisch gegenüber. Sollte das befristete Verbot verlängert werden, müsste diese Verlängerung zwingend an klare Ziele und Indikatoren gekoppelt werden. Die nächsten vier Jahre sollen beispielsweise unbedingt dazu genutzt werden, einen wissenschaftlich fundierten rechtlichen Rahmen zu schaffen, der den neuen Technologien Rechnung trägt. Eine Lösung von Moratorium zu Moratorium ist zu vermeiden.

Für die wohlwollende Prüfung unserer Stellungnahme bedanken wir uns bei Ihnen.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Prof. Dr. Yves Flückiger

Präsident

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