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Vorgezogene Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht: Stellungnahme von swissuniversities

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Möglichkeit, zur Vernehmlassung «vorgezogene Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht» Stellung nehmen zu können. swissuniversities begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Änderungen im Tierarzneimittelrecht, die auch mögliche Handelshemmnisse mit der EU vermeiden sollen. Die Anpassungen in der Tierarzneimittelverordnung betreffen insbesondere Nutztiere. Dennoch ist in unseren Augen die Schaffung einer Kategorie «Versuchstiere» notwendig, dies vor allem, um den Bedürfnissen der biomedizinischen Forschung unter Berücksichtigung der Anwendung in geschlossenen Systemen im Sinne der Einschliessungsverordnung ausreichend Rechnung zu tragen. Die zusätzliche Kategorie kann auch für die Umsetzung anderer Verordnungen, wie die Verordnung über das Informationssystem für Antibiotika in der Veterinärmedizin, die kürzlich zur Vernehmlassung ausgeschrieben war, nützlich sein.

Im Weiteren unterstützt swissuniversities die Stellungnahmen der Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich. So ist das Verbot des Einsatzes bestimmter Antibiotika bei Nutztieren und deren eingeschränkte Verwendung bei Heimtieren grundsätzlich zu begrüssen. Beim in den Erläuterungen angesprochenen möglichen Verbot von Colistin ist jedoch Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass der Wirkstoff mit einem anderen hochkritischen Antibiotikum aus der Gruppe der Fluoroquinolone ersetzt wird. Wie Studien belegen, kann der Einsatz von Antibiotikum bei Nutztieren durch eine gesteigerte Tiergesundheit reduziert werden. Begleitend zur Revision des Tierarzneimittelrechts sollten daher Massnahmen, welche die Tiergesundheit und das Tierwohl fördern, weiter gestärkt und ausgebaut werden.

Für die wohlwollende Prüfung unserer Stellungnahme bedanken wir uns bei Ihnen.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Prof. Dr. Yves Flückiger

Präsident

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