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Anpassungen der Testbedingungen/Nachteilsausgleich
Wenn Sie eine Krankheit oder Beeinträchtigung haben, lesen Sie die folgenden Informationen genau durch. Bitte melden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten frühzeitig bei med@clutterswissuniversities.ch.
Ein formelles Gesuch können Sie im April einreichen. Sie müssen ein ärztliches Zeugnis beilegen, das nicht älter als sechs Monate ist.
B. Verfahren nach Art. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (Nachteilsausgleich)
Haben Sie eine Beeinträchtigung wie z. B. ADHS, eine Autismus-Spektrum-Störung oder Dyslexie? Sie können einen möglichst störungsarmen, ruhigen Platz und/oder die Mitnahme eines nicht elektronischen Gehörschutzes (Pamir) als Nachteilsausgleich beantragen.
- Die Testlokale sind nicht alle gleich gross.
- An einigen Testorten gibt es separate kleine Räume für Personen mit einer Behinderung, aber nicht an allen.
ACHTUNG: Ein Zeitzuschlag ist ausgeschlossen.
Bitte folgen Sie den Anweisungen auf dem Merkblatt.
Reichen Sie die Unterlagen per E-Mail an med@clutterswissuniversities.ch ein. Unterlagen, die uns per Post geschickt werden, werden nicht berücksichtigt und aus Datenschutzgründen sofort geschreddert.