Main Content
Applying to Medical School
Am Freitag, 7. Juli 2023 wurde der diesjährige Eignungstest für das Medizinstudium EMS durchgeführt. An acht Testorten nahmen insgesamt 3782 Personen in drei Sprachen am EMS teil. Auf Basis der Resultate des EMS nimmt swissuniversities jährlich die Selektion der Studierenden in der Medizin an den Hochschulen mit Zulassungsbeschränkungen vor.
Informationen darüber, wie es nach dem Test weitergeht, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass swissuniversities keinerlei Auskunft über die Testergebnisse oder die Zuteilung der Studienplätze gibt
Zeitplan 2023
Zeitplan von swissuniversities für das Verfahren mit Zulassungsbeschränkung: Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich St. Gallen), Università della Svizzera italiana (in Kooperation mit den Universitäten Basel und Bern) und ETH Zürich.
15.02.2023 | Anmeldefrist bei swissuniversities | |
März 2023 | Empfehlungen des Hochschulrats zur Einführung einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) nach Analyse der Anmeldesituation | |
23.05.2023 | Anmeldefrist bei swissuniversities für Testteilnahme am Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) | |
07.07.2023 | Eignungstest für das Medizinstudium | |
Anfang August 2023 | Postversand (Einschreiben) durch die Hochschulen an die Testteilnehmerinnen und ‑teilnehmer: Zuteilung der Studienplätze (bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Post entgegennehmen können) | |
Mitte August 2023 | Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben: Bestätigung des Studienplatzes innert der Frist der Hochschule |
Zeitplan für das Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung: Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg
15.02.2023 | Anmeldefrist bei swissuniversities |
30.04.2023 | Immatrikulation bei der Hochschule |
Verfahren mit Zulassungsbeschränkung
Aufgrund der hohen Anmeldezahlen beschränken die Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich-St. Gallen), die Università della Svizzera italiana und die ETH Zürich den Zugang zu den medizinischen Studiengängen. Der als Selektionskriterium vorgesehene Eignungstest für das Medizinstudium EMS findet am Freitag, 7. Juli 2023 statt. Für den EMS braucht es eine eigene Anmeldung. Die Anmeldung ist ab Mitte April über die elektronische Anmeldeplattform möglich für alle, die sich bis zum 15. Februar für das Medizinstudium angemeldet haben. Die Anmeldefrist für den EMS läuft bis zum 23. Mai 2023.
Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung
An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg gibt es hingegen keine Zulassungsbeschränkung in Form von einem Eignungstest. An diesen Universitäten wird verstärkt am Ende des ersten Studienjahres selektioniert. Für diese Universitäten genügt die fristgerechte Anmeldung bei swissuniversities bis zum 15. Februar und die anschliessende Immatrikulation an der gewünschten Hochschule, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Vorgaben und Fristen einzelner Hochschule
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Vorgaben und Fristen der einzelnen Hochschulen, insbesondere:
30.03.2023 | Universität Zürich (UZH): Anmeldung via Onlineportal |
30.04.2023 | Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkungen (Genf, Lausanne, Neuenburg): Immatrikulation |
30.04.2023 | UZH und Eidgenössische Technische Hochschule (ETH): Voranmeldung für ein nichtmedizinisches Studienfach |
Hochschul- und Disziplinwechsel
Nach erfolgter Anmeldung ist es bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar noch möglich, die gewählte Hochschule oder Disziplin zu wechseln. Nach Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar sind einzig Wechsel zwischen Hochschulen mit Zulassungsbeschränkung möglich. Nach der Anmeldefrist für den Eignungstest (45 Tage vor dem Test) sind gar keine Hochschul- und Disziplinwechsel mehr möglich. Anträge auf Hochschul- und/oder Disziplinwechsel können bei swissuniversities per E-mail eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der abschliessende Entscheid über den Wechsel liegt bei der Hochschule. Wechsel von einer Hochschule mit Zulassungsbeschränkung an eine Hochschule ohne Zulassungsbeschränkung oder umgekehrt, sowie Wechsel zwischen Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkung sind nach der Frist vom 15. Februar ausgeschlossen.