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Anmeldung zum Medizinstudium
Am Freitag, 4. Juli 2025 wurde der diesjährige Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) durchgeführt. Auf Basis der Resultate des EMS nimmt swissuniversities jährlich die Selektion der Studierenden in der Medizin an den Hochschulen mit Zulassungsbeschränkungen vor.
Informationen darüber, wie es nach dem Test weitergeht, finden Sie hier.
swissuniversities gibt keine Auskünfte zu den Testergebnissen und zur Zuteilung der Studienplätze.
Zeitplan 2025
Zeitplan von swissuniversities für das Verfahren mit Zulassungsbeschränkung: Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich St. Gallen), Università della Svizzera italiana (in Kooperation mit den Universitäten Basel und Bern) und ETH Zürich.
15.02.2025 | Anmeldefrist bei swissuniversities | |
März 2025 | Empfehlungen des Hochschulrats zur Einführung einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) nach Analyse der Anmeldesituation | |
20.05.2025 | Anmeldefrist bei swissuniversities für Testteilnahme am Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) | |
04.07.2025 | Eignungstest für das Medizinstudium | |
Anfang August 2025 | Postversand (Einschreiben) durch die Hochschulen an die Testteilnehmer:innen : Zuteilung der Studienplätze (bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Post entgegennehmen können) | |
Mitte August 2025 | Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben: Bestätigung des Studienplatzes innert der Frist der Hochschule |
Zeitplan für das Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung: Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg
15.02.2025 | Anmeldefrist bei swissuniversities |
30.04.2025 | Immatrikulation bei der Hochschule |
Verfahren mit Zulassungsbeschränkung
Aufgrund der hohen Anmeldezahlen beschränken die Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich-St. Gallen), die Università della Svizzera italiana und die ETH Zürich den Zugang zu den medizinischen Studiengängen. Der als Selektionskriterium vorgesehene Eignungstest für das Medizinstudium EMS findet am Freitag, 5. Juli 2024 statt. Für den EMS braucht es eine eigene Anmeldung.
Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung
An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg gibt es hingegen keine Zulassungsbeschränkung in Form von einem Eignungstest. An diesen Universitäten wird verstärkt am Ende des ersten Studienjahres selektioniert. Für diese Universitäten genügt die fristgerechte Anmeldung bei swissuniversities bis zum 15. Februar und die anschliessende Immatrikulation an der gewünschten Hochschule, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Vorgaben und Fristen einzelner Hochschule
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Vorgaben und Fristen der einzelnen Hochschulen, insbesondere:
31.03.2024 | Universität Zürich (UZH): Anmeldung via Onlineportal |
30.04.2024 | Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkungen (Genf, Lausanne, Neuenburg): Immatrikulation |
30.04.2024 | UZH und Eidgenössische Technische Hochschule (ETH): Voranmeldung für ein nichtmedizinisches Studienfach |
Hochschul- und Disziplinwechsel
Nach erfolgter Anmeldung ist es bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar noch möglich, die gewählte Hochschule oder Disziplin zu wechseln. Nach Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar sind einzig Wechsel zwischen Hochschulen mit Zulassungsbeschränkung möglich. Nach der Anmeldefrist für den Eignungstest (45 Tage vor dem Test) sind gar keine Hochschul- und Disziplinwechsel mehr möglich. Anträge auf Hochschul- und/oder Disziplinwechsel können bei swissuniversities per E-mail eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der abschliessende Entscheid über den Wechsel liegt bei der Hochschule. Wechsel von einer Hochschule mit Zulassungsbeschränkung an eine Hochschule ohne Zulassungsbeschränkung oder umgekehrt, sowie Wechsel zwischen Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkung sind nach der Frist vom 15. Februar ausgeschlossen.