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Der Numerus clausus wird 2025 angewendet, sofern die Anmeldezahlen am 15. Februar 2025 deutlich höher sind als die Studienplatz-Kapazitäten. Der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) wird am 4. Juli 2025 wie geplant stattfinden.

Anmeldung zum Medizinstudium
 

Am 5. Juli 2024 wurde der diesjährige Eignungstest für das Medizinstudium EMS durchgeführt. An acht Testorten nahmen insgesamt fast 3800 Personen in drei Sprachen am EMS teil. Auf Basis der Resultate des EMS nimmt swissuniversities jährlich die Selektion der Studierenden in der Medizin an den Hochschulen mit Zulassungsbeschränkungen vor.

Informationen darüber, wie es nach dem Test weitergeht, finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass swissuniversities keinerlei Auskunft über die Testergebnisse oder die Zuteilung der Studienplätze gibt.

Zeitplan 2024

Zeitplan von swissuniversities für das Verfahren mit Zulassungsbeschränkung: Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich St. Gallen), Università della Svizzera italiana (in Kooperation mit den Universitäten Basel und Bern) und ETH Zürich.

15.02.2024Anmeldefrist bei swissuniversities 
März 2024Empfehlungen des Hochschulrats zur Einführung einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) nach Analyse der Anmeldesituation 
21.05.2024Anmeldefrist bei swissuniversities für Testteilnahme am Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) 
05.07.2024Eignungstest für das Medizinstudium 
Anfang August 2024Postversand (Einschreiben) durch die Hochschulen an die Testteilnehmer:innen : Zuteilung der Studienplätze (bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Post entgegennehmen können) 
Mitte August 2024Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben: Bestätigung des Studienplatzes innert der Frist der Hochschule 

 

Zeitplan für das Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung: Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg

15.02.2024Anmeldefrist bei swissuniversities
30.04.2024Immatrikulation bei der Hochschule

Verfahren mit Zulassungsbeschränkung

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen beschränken die Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich-St. Gallen), die Università della Svizzera italiana und die ETH Zürich den Zugang zu den medizinischen Studiengängen. Der als Selektionskriterium vorgesehene Eignungstest für das Medizinstudium EMS findet am Freitag, 5. Juli 2024 statt. Für den EMS braucht es eine eigene Anmeldung.

Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung

An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg gibt es keine Zulassungsbeschränkung in Form eines Eignungstests. An diesen Universitäten wird am Ende des ersten Studienjahres selektioniert. Für diese Universitäten genügt die fristgerechte Anmeldung bei swissuniversities bis zum 15. Februar und die anschliessende fristgerechte Immatrikulation an der gewünschten Hochschule, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Vorgaben und Fristen einzelner Hochschulen

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Vorgaben und Fristen der einzelnen Hochschulen, insbesondere:

31.03.2024Universität Zürich (UZH): Anmeldung via Onlineportal
30.04.2024Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkungen (Genf, Lausanne, Neuenburg): Immatrikulation
30.04.2024UZH und Eidgenössische Technische Hochschule (ETH): Voranmeldung für ein nichtmedizinisches Studienfach

Hochschul- und Disziplinwechsel

Nach erfolgter Anmeldung ist es bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar noch möglich, die gewählte Hochschule oder Disziplin zu wechseln. Nach Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar sind einzig Wechsel zwischen Hochschulen mit Zulassungsbeschränkung möglich. Nach der Anmeldefrist für den Eignungstest (45 Tage vor dem Test) sind gar keine Hochschul- und Disziplinwechsel mehr möglich. Anträge auf Hochschul- und/oder Disziplinwechsel können bei swissuniversities per E-mail  eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der abschliessende Entscheid über den Wechsel liegt bei der Hochschule. Wechsel von einer Hochschule mit Zulassungsbeschränkung an eine Hochschule ohne Zulassungsbeschränkung oder umgekehrt, sowie Wechsel zwischen Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkung sind nach der Frist vom 15. Februar ausgeschlossen.