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Bewertung ausländischer Hochschuldiplome

Die meisten Berufe in der Schweiz sind nicht reglementiert. Das bedeutet, dass keine Anerkennung des Diplomes erforderlich ist, damit Sie in der Schweiz in einem solchen Beruf arbeiten dürfen. Sie können sich direkt auf dem Arbeitsmarkt mit Ihren Diplomen bewerben. Die Arbeitgebenden beurteilen im Bewerbungsprozess, ob Sie genügend Erfahrungen haben und die erforderlichen Qualifikationen für die Stelle vorweisen.

Das Swiss ENIC hat ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt versenden wir auf alle eingehenden Anfragen für eine Niveaubescheinigung ein an potenzielle Arbeitgebende gerichtetes Informationsschreiben mit der oben genannten Information.

In einem zweiten Schritt können wir eine sogenannte Niveaubescheinigung für Ihr Hochschuldiplom ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Arbeitgeber explizit eine Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses durch Swiss ENIC verlangt (Arbeitgeberbestätigung). 

Auf der Niveaubescheinigung werden Angaben zu Ihrer Ausbildung und zu Ihrem Abschluss aufgeführt. Diese Informationen können Arbeitgebenden helfen, Ihre Qualifikationen besser einzuschätzen. Die Bescheinigung ergänzt Ihre Bewerbungsunterlagen. Dabei hat die Bescheinigung keine rechtlichen Auswirkungen auf Ihren Abschluss oder Ihren Titel. Ihr Diplom bleibt unabhängig von der Niveaubescheinigung die Grundlage für Ihre Qualifikationen.

Falls eine (potenzielle) Arbeitgeberin oder ein (potenzieller) Arbeitgeber nach einer Niveau-Bescheinigung fragt, gehen Sie bitte folgende Schritte durch.

Schritt 1: Bewertet Swiss ENIC Ihren Hochschulabschluss?

Gehen Sie folgende Fragen durch und machen Sie den Selbsttest:

  • Wollen Sie in der Schweiz arbeiten?
  • Haben Sie sich in den letzten 3 Monaten auf ausgeschriebene Stellen in der Schweiz beworben?
  • Fragt Ihre potentielle Arbeitgeberin oder Ihr potentieller Arbeitgeber ausdrücklich nach der Niveau-Bescheinigung Ihres Diplomes?
  • Ist Ihr Beruf nicht reglementiert?

Wenn Sie alle Fragen mit einem «ja» beantworten konnten, gehen Sie bitte weiter zu Schritt 2.

Falls Sie eine Frage mit «nein» beantwortet haben, ist Swiss ENIC nicht zuständig. Bitte informieren Sie sich unter www.anerkennung.swiss, wer für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig ist.

Schritt 2: Haben Sie alle Unterlagen vorbereitet?

Bitte bereiten Sie all diese Dokumente als PDF-Formate vor:

  • Pass oder Identitätskarte und Schweizer Aufenthaltstitel
  • Originaldiplom*
  • Fächerliste, Transcript of Records oder Diploma Supplement*
  • Arbeitgeberbestätigung

* Für Dokumente auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch benötigen wir keine Übersetzung. Für alle anderen Sprachen legen Sie bitte eine offizielle Übersetzung bei.

Hinweis: Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars, dass die Angaben von Ihren Personalien korrekt sind.

Schritt 3: Sind Sie bereit, das Gesuch einzureichen?

Die Daten müssen elektronisch erfasst werden. Dafür ist ein persönliches Benutzerkonto im elektronischen Online-Portal erforderlich. Nach dem vollständigen Erfassen der Daten werden die Dokumente hochgeladen und das Gesuch zur Vorprüfung elektronisch eingereicht. 

Anleitung für die Registrierung 

Online-Portal (BeCC) (=> CH-LOGIN) 

Bei Problemen bitte folgende Nummer anrufen oder E-Mail-Adresse kontaktieren: 

Bearbeitungszeit: Ca. 3 Monate 

Kosten: Für die Bearbeitung fallen keine Kosten an.

Hinweis: Unsere Niveaubescheinigung wird nur elektronisch verschickt. Wir verschicken keine Papierversion.