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Zulassung mit ausländischem Vorbildungsausweis

Zulassung

Die Zulassung zu den Schweizer Hochschulen ist im 4. Kapitel des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes HFKG Art. 23-Art. 25 geregelt.

Die Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen regelt die Studienstufe, die Zulassung zu den Studienstufen und deren Übergänge, die Durchlässigkeit und Mobilität innerhalb der universitären Hochschulen, der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen und zwischen diesen Hochschultypen.