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FAQ
Übersicht von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen
Diplomanerkennung
Was ist ein reglementierter Beruf?
Einige Berufe in der Schweiz erfordern bestimmte Qualifikationen. Wenn Sie in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, muss eine offizielle Stelle Ihr ausländisches Diplom anerkennen.
Beispiele von reglementierten Berufsfelder sind:
- Lehrpersonen aller Stufen
- Anwältin oder Anwalt
- Bauingenieurin oder Bauingenieur
- Architektin oder Architekt
Was ist ein nicht-reglementierter Beruf?
Die meisten Berufe in der Schweiz sind nicht reglementiert. Das bedeutet, dass keine Anerkennung des Diplomes erforderlich ist, damit Sie in der Schweiz in einem solchen Beruf arbeiten dürfen. Sie können sich direkt auf dem Arbeitsmarkt mit Ihren Diplomen bewerben. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber beurteilt im Bewerbungsprozess, ob Sie genügend Erfahrungen haben und die erforderlichen Qualifikationen für die Stelle vorweisen.
Welche Abschlüsse werden anerkannt?
Die Anerkennung hängt vom Diplom ab und was Ihre beruflichen Pläne in der Schweiz sind:
- Arbeiten: Hier können Sie überprüfen, ob eine Anerkennung Ihres Diploms nötig ist, um in der Schweiz zu arbeiten: www.anerkennung.swiss
- Studieren: Bitte wenden Sie sich direkt an die Hochschule Ihrer Wahl. Die Schweizer Hochschulen entscheiden selbständig über die Zulassung zum Studium.
Zuständigkeit Swiss ENIC
Was macht Swiss ENIC?
Das Swiss ENIC (European Network of Information Centres) ist die nationale Informationsstelle für Fragen der Anerkennung.
Swiss ENIC hilft Ihnen und Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, wenn Fragen zum Niveau von Ihrem ausländischen Hochschulabschluss aufkommen.
Swiss ENIC ist Mitglied des Internationalen ENIC-NARIC-Netzwerks, in dem die Anerkennungsstellen der Länder zusammengeschlossen sind, die Mitglied der EU und/oder des Europarats sind.
Welche Bescheinigungen stellt Swiss ENIC aus?
Swiss ENIC stellt sogenannte Niveau-Bescheinigungen aus.
Was ist eine Niveau-Bescheinigung?
Auf der Niveau-Bescheinigung werden Angaben zu Ihrer Ausbildung und zu Ihrem Abschluss aufgeführt. Diese Informationen können Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber helfen, Ihre Qualifikationen besser einzuschätzen. Die Bescheinigung ergänzt Ihre Bewerbungsunterlagen. Dabei hat die Bescheinigung keine rechtlichen Auswirkungen auf Ihren Abschluss oder Ihren Titel. Ihr Diplom bleibt unabhängig von der Niveau-Bescheinigung die Grundlage für Ihre Qualifikationen.
Diplome, die Swiss ENIC nicht bewertet
Reifezeugnis bzw. Sekundarschulzeugnisse
Swiss ENIC kann nur über die generellen Zulassungsbedingungen der Schweizer Hochschulen Auskunft geben. Für die Bewertung von Reifezeugnissen ist Swiss ENIC nicht zuständig.
Es gibt in der Schweiz keine Stelle, die ausländische Reifezeugnisse zum Zweck der Berufsausübung anerkennt. Die Hochschulen anerkennen solche Zeugnisse nur, wenn jemand beabsichtigt, ein Studium aufzunehmen. Im Bereich der Berufsausübung liegt die Anerkennung deshalb in der Kompetenz der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
Weiterbildung
Für Nachdiplomstudien/postgraduale Abschlüsse (z.B. MAS/DAS/CAS etc.) kann Swiss ENIC keine Niveau-Bescheinigung ausstellen, da diese Studien mangels Vergleichskriterien im nationalen und internationalen Umfeld nicht beurteilt werden können.
MBA
In der Schweiz gehören MBAs zur Weiterbildung. Ein MBA ohne einen Bachelor in Business Administration ist daher nicht vergleichbar mit einem Forschungsmaster in Business Administration. Swiss ENIC kann für dieses Diplom keine Bescheinigung ausstellen. Die Anerkennung liegt im Ermessen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
Doktorat (PhD)
Das Swiss ENIC bewertet keine ausländischen Doktorate, da keine rechtliche Grundlage für einen Vergleich mit einem Schweizer Doktorat existiert (vgl. Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre Art. 4c).
Für Fragen zum Tragen eines ausländischen Doktortitels verweisen wir Sie auf die Empfehlungen von swissunversities: https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Lehre/ENIC/200101_Empfehlung_Doktorat.pdf
Zuständigkeit NICHT bei Swiss ENIC
- Sie wollen in der Schweiz studieren: Bitte wenden Sie sich direkt an die Hochschule Ihrer Wahl. Die Schweizer Hochschulen entscheiden selbständig über die Zulassung zum Studium.
- Sie wollen in der Schweiz arbeiten und befinden sich noch nicht im Bewerbungsprozess: Bitte beachten Sie, dass unsere Bewertung nur Personen vorbehalten ist, die bereits mit einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber in Kontakt stehen.
- Sie haben bereits eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber und haben Fragen zur Lohneinstufung/Fortbildungen/Weiterbildungen etc.: Bitte kontaktieren Sie direkt Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber.