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Chancengleichheit bei der Besetzung von Professuren (Berufungen)

Sämtliche universitäre Hochschulen sind der Chancengleichheit und Diversität verpflichtet. Dennoch sind trotz einer kontinuierlichen Erhöhung in den letzten Jahren nach wie vor weniger als 25% der Professuren mit Frauen besetzt.

Die Kammer universitäre Hochschulen hat deshalb Empfehlungen und Good Practices zur Sicherstellung der Chancengleichheit bei Berufungsverfahren verabschiedet. Dank professioneller und transparenter Rekrutierungen sollen nicht nur die Chancengleichheit und die Diversität gestärkt, sondern auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der universitären Hochschulen erhöht werden.

Die Empfehlungen und Good Practices beziehen sich sowohl auf die Ebene der Hochschulleitungen als auch auf die Prozessebene der Findungskommissionen. Auf Leitungsebene werden Chancengleichheit und Diversität als zentrale Elemente der strategischen Entwicklung universitärer Politik positioniert. Die Empfehlungen auf Prozessebene betreffen insbesondere Stellenbeschreibungen, Berufungskommissionen, Beurteilungskriterien oder Probevorlesungen.

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