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Zulassung zum Medizinstudium
Für die Zulassung zum Medizinstudium in der Schweiz gelten dieselben Bedingungen wie für die übrigen Studienrichtungen an den Universitäten (z. B. Matura / ausländisches Reifezeugnis).
Für ausländische Studienanwärterinnen und -anwärter ist der Zugang zusätzlich eingeschränkt.
Die Wunsch-Universität entscheidet, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Wunsch-Universität über die Zulassungsbedingungen:
Besondere Zulassungsbedingungen
Haben Sie keinen Schweizer Pass, wohnen aber in der Schweiz?
Wenn Sie seit mehreren Jahren in der Schweiz wohnen (z. B. mit einer C-Bewilligung oder einer B-Bewilligung mit Vermerk «Familiennachzug»), sind Sie unter bestimmten Bedingungen den Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt und können zum Medizinstudium zugelassen werden.
Die detaillierten Bestimmungen finden Sie hier: Empfehlung des Hochschulrats
Sie müssen die Bedingungen bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung am 15. Februar erfüllen und belegen können.
Informieren Sie sich frühzeitig und wenden Sie sich bei Fragen an die Zulassungsstelle Ihrer Wunsch-Universität.
Haben Sie keinen Schweizer Pass und keinen Schweizer Wohnsitz?
Wenn Sie weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie aufgrund der begrenzten Studienplätze nicht zum Medizinstudium in der Schweiz zugelassen werden.
Wenn Sie in der Schweiz studieren möchten, müssen Sie ein anderes Studienfach wählen.