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Ausländische Vorbildung

Die Zulassung mit ausländischen Vorbildungsausweisen ist in den schweizerischen Rechtsgrundlagen nicht geregelt. Sie erfolgt durch eine Gleichwertigkeitsüberprüfung mit den schweizerischen Zulassungsausweisen auf Grundlage der Lissabonner Konvention IV.

Eine Orientierung für die Gleichwertigkeitsüberprüfung bietet die Länderliste mit den Zulassungsbedingungen der universitären Hochschulen für ausländische gymnasiale Zeugnisse bzw. die Empfehlungen 2021 für die Bewertung ausländischer Reifezeugnisse der Kammer UH von swissuniversities (wirksam ab dem Studienjahr 2023/2024).