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Zulassung zu den Fachhochschulen

Die Zulassung zu den Fachhochschulen ist in Art. 25 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) geregelt.

Für die Zulassung zur ersten Studienstufe verlangen die Fachhochschulen eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem mit dem Fachbereich verwandten Beruf
  • Eine gymnasiale Maturität und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem mit dem Fachbereich verwandten Beruf vermittelt hat
  • Eine Fachmaturität in einer mit dem Fachbereich verwandten Studienrichtung.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Fachbereiche Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, soziale Arbeit, angewandte Psychologie, angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste sowie Sport sind in der Zulassungsverordnung FH geregelt. 

swissuniversities hat 2021 eine Best Practice zur Zulassung zum Bachelorstudium an Fachhochschulen publiziert, worin alle rechtlichen Grundlagen zur Zulassung aufgeführt und die Modalitäten zur Zulassung von Abschlüssen der Höheren Berufsbildung HBB zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule formuliert sind.