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Quereinstieg

Für Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind, über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen anderen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss auf der Tertiärstufe (höhere Berufsbildung oder Hochschulabschluss) verfügen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen können, bieten einige Hochschulen Ausbildungen an, die zu einem Lehrdiplom für die Primarstufe oder die Sekundarstufe I führen. Ein Quereinstieg in die Ausbildung zur Lehrperson für Maturitätsschulen ist nicht möglich.

Es bestehen drei Möglichkeiten für einen Quereinstieg:

Aufnahme sur Dossier (AsD)

Quereinsteigende (mind. 30-jährige berufserfahrene Personen), welche über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen anderen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen, jedoch nicht über eine gymnasiale Maturität oder ein Äquivalent, können «sur dossier» für die Studiengänge Primarstufe oder Sekundarstufe I zugelassen werden.

Validation des Acquis de l’expérience (VAE)

Quereinsteigende (mind. 30-jährige berufserfahrene Personen), welche über eine gymnasiale Maturität oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen, können sich formal und nicht formal erworbene Kompetenzen über ein Verfahren «Validation des Acquis de l’expérience» anrechnen lassen.

Spezielle Ausbildungsprogramme

Einige Hochschulen bieten spezielle Programme für mindestens 30-jährige berufserfahrene Quereinsteigende an.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die einzelnen Hochschulen.