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Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen zwischen der Schweiz und Liechtenstein: Stellungnahme

swissuniversities anerkennt die Bedeutung von internationaler Mobilität im Bildungsbereich und begrüsst, dass mit dem Abkommen eine bilaterale und dauerhafte Lösung für die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen mit dem Fürstentum Liechtenstein erzielt werden konnte.

Gemäss dem Abkommen werden liechtensteinische Berufsmaturitätszeugnisse in der Schweiz unter der Bedingung anerkannt, dass ein Sprachnachweis in einer zweiten Landessprache vorgelegt wird. Dies stellt die Gleichbehandlung mit Inhaberinnen und Inhabern der eidgenössischen Berufsmaturität sicher. Eidgenössische Berufsmaturitätszeugnisse werden in Liechtenstein ohne weitere Bedingungen anerkannt. 

Die Berufsmaturität ist für die Hochschulen als ‘Königsweg’ zu einem Fachhochschulstudium von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund begrüsst swissuniversities Massnahmen, die zur Sichtbarkeit, Attraktivität und Qualität der Berufsmaturität beitragen.

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