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Übergang von der Sekundarstufe II an die Hochschulen
Die drei Maturitätsabschlüsse (Berufsmaturität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität) ermöglichen den Zugang zum Hochschulbereich. Ein funktionierender Übergang von der Sekundarstufe II an die Hochschulen und eine hohe Qualität der Maturitätsabschlüsse liegen im Interesse der Hochschulen, um die Studierfähigkeit der Studierenden zu gewährleisten.
Commitment von EDK und swissuniversities vom 27. Juni 2019
Um den prüfungsfreien Hochschulzugang mit der gymnasialen Maturität langfristig zu sichern, haben sich swissuniversities und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) auf ein Commitment zur Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Hochschulen geeinigt. Der Wortlaut des Commitments konzentriert sich auf die universitären Hochschulen. Im Verständnis von swissuniversities sind insbesondere auch die pädagogischen Hochschulen mitgemeint.
Good Practices am Übergang vom Gymnasium an die universitären Hochschulen
Massnahmen, mit denen die im Commitment von EDK und swissuniversities anvisierten Ziele erreicht werden sollen, sind auf der Unterseite als Good Practices aufgeführt.
Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM)
Per 1. August 2024 traten die revidierten Anerkennungsgrundlagen für gymnasiale Maturitätsausweise (MAR/MAV) und der revidierte Rahmenlehrplan in Kraft. swissuniversities war von Beginn an in die Arbeiten eingebunden. Zwei Vertretungen von swissuniversities wirken im Schweizerischen Forum für die gymnasiale Maturität mit, das die Vernetzung und den Austausch der an der gymnasialen Maturität beteiligten Gremien und Organisationen sicherstellt.
Berufsmaturität 2030
Per 1. März 2026 treten die revidierte Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität und der revidierte Rahmenlehrplan in Kraft. swissuniversities war in die Arbeiten involviert und hat unter anderem an der Ausarbeitung der «Strategie für die Berufsmaturität» mitgewirkt. Es ist im Interesse der Hochschulen, die Qualität der Berufsmaturität aufrecht zu erhalten und damit die Studierfähigkeit der Studierenden zu gewährleisten.