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Umsetzung Pflegeinitiative

Die Pflegeinitiative «Für eine starke Pflege» wurde am 28. November 2021 von Volk und Ständen angenommen. 

swissuniversities ist in verschiedenen Bereichen in die Umsetzung der Pflegeinitiative involviert:

1. Sonderprogramm Pflege

Mit dem Sonderprogramm Pflege leisten die Fachhochschulen einen Beitrag zur Ausbildungsoffensive im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative. In den zwei Teilen werden folgende Ziele verfolgt: 

2. Pflegeexpertin und Pflegeexperte APN: Erhöhung der Durchlässigkeit HF-FH 

Mit einer Änderung des Gesundheitsberufegesetzes GesBG soll der Beruf der Pflegeexpertin / des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) geregelt werden. Nur ein Masterabschluss (MSc) soll zur Berufsausübung berechtigen. swissuniversities hat diese Neuerungen in ihrer Stellungnahme begrüsst.

Um den Zugang zum Master APN für diplomierte Pflegefachpersonen HF zu verbessern, hat swissuniversities einen Vorschlag für eine erhöhte Durchlässigkeit für diplomierte Pflegefachpersonen HF zum Bachelor in Pflege FH erarbeitet:

Vorschlag von swissuniversities für eine erhöhte Durchlässigkeit HF-FH

Der Vorschlag von swissuniversities knüpft an die bereits heute hohe Durchlässigkeit im Bereich der Pflege an und erweitert diese. Wie bisher werden diplomierten Pflegefachpersonen HF pauschal 90 ECTS angerechnet. Neu steht Personen, die darüber hinaus eine mind. zweijährige Berufserfahrung vorweisen können, die Möglichkeit für eine individuelle Anrechnung von weiteren max. 30 ECTS offen.

Die zusätzliche Anrechnung von max. 30 ECTS erfolgt über eine individuelle Überprüfung der im Rahmen der mind. zweijährigen Berufserfahrung erworbenen Kompetenzen. Die Kompetenzüberprüfung wird schweizweit einheitlich ausgestaltet.

Erhöhung der Durchlässigkeit: 90 + max. 30 ECTS im Pflegebereich

Pflegefachpersonen HFAnrechnung von 90 ECTSOhne Kompetenzüberprüfung (pauschal)
+ Zusätzlicher Kompetenzerwerb über eine mind. zweijährige
Berufserfahrung (Beschäftigungsgrad von mind. 80%)
Anrechnung von 
max. 30 ECTS
Mit Kompetenzüberprüfung (individuell)

Der Vorschlag von swissuniversities erhöht die Durchlässigkeit in der Pflege und gewährleistet zugleich, dass die für einen qualitativ hochwertigen Master APN notwendigen Eintrittskompetenzen erreicht und Studienabbrüche verhindert werden. Damit bleiben die Qualitätsanforderungen im Interesse des Fachpersonals und der Patient:innen vollumfänglich gewahrt.

Die Durchlässigkeit zwischen der höheren Berufsbildung und den Fachhochschulen wird seit 2015 im Auftrag des SBFI in den Best Practices von swissuniversities geregelt und ist nicht Gegenstand des HFKG oder der Zulassungsverordnung FH. Die Best Practices sollen nun gemäss dem obenstehenden Vorschlag um eine spezifische Regelung für den Pflegebereich ergänzt werden (Kapitel 3.1.3).