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Programm Stärkung einer Nachhaltigkeitskultur an Schweizer Hochschulen (PgB 2025-2028)

Inhalt: Stärkung einer Nachhaltigkeitskultur an Schweizer Hochschulen  

Zielgruppe: Beitragsberechtigte Schweizer Hochschulen   

Laufzeit: 2025-2028

Ausschreibungen: Der von der SHK evlauierte und genehmigte Programmantrag ist in deutsch / französisch verfügbar. Die Projektausschreibung ist eröffnet und die begleitenden Dokumente zu dieser Ausschreibung sind unter "Downloads" verfügbar.

Das Programm «Stärkung der Nachhaltigkeitskultur an den Schweizer Hochschulen» will die Entwicklung einer neuen Kultur der Nachhaltigkeit auf wissenschaftlicher, pädagogischer  und institutionellen Ebene fördern. Um dies zu erreichen, können die Hochschulen vorrangig auf zwei Achsen handeln:

  • Institutionelle Verankerung der Nachhaltigkeit in einem umfassenden institutionellen Ansatz, dem sogenannten whole institution approach;
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und der Verbreitung von Wissen und Kompetenzen, die auf Veränderungen ausgerichtet sind (Third Mission). 

Rahmenbedingungen und Finanzierung

Da das Programm auf einer systemischen Ebene wirken und die Entwicklung einer transversalen Nachhaltigkeitskultur an den Hochschulen fördern will, werden nur Projekte mit einer gewissen Grösse unterstützt. 

Die Projekte werden im Rahmen einer kompetitiven Ausschreibung ausgewählt. Der erste Call für Projektanträge mit 16 Millionen CHF ist nun geöffnet. Der Restbetrag wird für einen oder mehrere weitere Calls zu einem späteren Zeitpunkt zurückbehalten, um beispielsweise zusätzliche Mittel für bereits in der Entwicklung befindliche Projekte bereitzustellen oder den Schwerpunkt auf andere Themen zu legen etc.

Die erste Ausschreibung ist eröffnet und die begleitenden Dokumente zu dieser Ausschreibung sind unter "Downloads" verfügbar. Es handelt sich um:

  1. den von der SHK genehmigte Programmvorschlag;
  2. Empfehlungen für Hochschulen, die einen Projektantrag einreichen möchten;
  3. die beiden Formulare ("Projektantrag" und "Budget individuell" bzw. “Budget multiple”, bei Kooperationen von mehreren Projektpartnern), die bis spätestens am 30. September 2024 ausgefüllt und elektronisch an swissuniverities übermittelt werden müssen;
  4. das Bewertungsschema, das von der Programmkoordination und den Experten zur Bewertung der Projektvorschläge verwendet wird.

Die Auswahl der Projekte erfolgt gemäss dem unten beschriebenen Verfahren. 

Etappen

Der Programmantrag von Ende 2023 wurde von der Schweizer Hochschulkonferenz (SHK) am 16. Mai 2024 geprüft und genehmigt.

Die folgenden Schritte betreffen die Hochschulen. Der Zeitplan wird im Laufe des Jahres 2024 verfeinert werden:

WannWas
Dezember 2023swissuniversities beantragt dem Bund die Ausrichtung des Programms und leitet den Rektoraten der beitragsberechtigten Hochschulen den Entwurf des Programmantrags (de/fr) weiter. 
16. Mai 2024Genehmigung des Programmantrags durch die SHK
Ende Mai 2024Offizieller Start der Projektausschreibung
30. September 2024Frist für die Einreichung der Projektanträge 
Oktober 2024Prüfung der Projektanträge und Beschluss über die Finanzierung 
November 2024Kommunikation an die Hochschulen über die Auswahl der Projekte
Januar 2025Beginn der ausgewählten Projekte