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Programm Stärkung einer Nachhaltigkeitskultur an Schweizer Hochschulen (PgB 2025-2028)

Inhalt: Stärkung einer Nachhaltigkeitskultur an Schweizer Hochschulen  

Zielgruppe: Beitragsberechtigte Schweizer Hochschulen   

Laufzeit: 2025-2028

Ausschreibungen: Der an die SHK übermittelte Programmantrag ist in deutsch / französisch verfügbar. Ende April/anfangs Mai 2024 folgt eine Vorinformation zu den Ausschreibungen. Die definitive Projektausschreibung ist für Juni 2024 vorgesehen. 

Das Programm «Stärkung der Nachhaltigkeitskultur an den Schweizer Hochschulen» will die Entwicklung einer neuen Kultur der Nachhaltigkeit auf wissenschaftlicher, pädagogischer  und institutionellen Ebene fördern. Um dies zu erreichen, können die Hochschulen vorrangig auf zwei Achsen handeln:

  • Institutionelle Verankerung der Nachhaltigkeit in einem umfassenden institutionellen Ansatz, dem sogenannten whole institution approach;
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und der Verbreitung von Wissen und Kompetenzen, die auf Veränderungen ausgerichtet sind (Third Mission). 

Rahmenbedingungen und Finanzierung

Da das Programm auf einer systemischen Ebene wirken und die Entwicklung einer transversalen Nachhaltigkeitskultur an den Hochschulen fördern will, werden nur Projekte mit einer gewissen Grösse unterstützt. 

Die Projekte werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ausgewählt. Ein erster Call für Projektanträge mit 16 Millionen CHF wird zu Beginn des Programms veröffentlicht. Der Restbetrag wird für einen oder mehrere weitere Calls zu einem späteren Zeitpunkt zurückbehalten, um beispielsweise zusätzliche Mittel für bereits in der Entwicklung befindliche Projekte bereitzustellen oder den Schwerpunkt auf andere Themen zu legen etc.

Die Auswahl der Projekte erfolgt gemäss dem unten beschriebenen Verfahren. Die Modalitäten dieses Verfahrens werden den Programmpartnern vor der Lancierung der Calls für Projektanträge mitgeteilt.  

Etappen

Der Programmantrag, der Ende 2023 an die SHK übermittelt wird, muss noch von Experten evaluiert und der Schweizer Hochschulkonferenz (SHK) zur Genehmigung vorgelegt werden. swissuniversities muss die Rückmeldungen der SHK im Laufe der Ausarbeitung der Projektausschreibung berücksichtigen.

Die folgenden Schritte betreffen die Hochschulen. Der Zeitplan wird im Laufe des Jahres 2024 verfeinert werden:

WannWas
Dezember 2023swissuniversities beantragt dem Bund die Ausrichtung des Programms und leitet den Rektoraten der beitragsberechtigten Hochschulen den Entwurf des Programmantrags (de/fr) weiter. 
April 2024Der Ausschreibungsentwurf wird an die Mitglieder von swissuniversities weitergeleitet, damit sich die Hochschulen vorbereiten können 
Juni 2024Offizieller Start der Projektausschreibung
Anfang Herbst 2024Frist für die Einreichung der Projektanträge 
Herbst 2024Prüfung der Projektanträge und Beschluss über die Finanzierung 
Januar 2025Beginn der ausgewählten Projekte