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Programm Stärkung einer Nachhaltigkeitskultur an Schweizer Hochschulen (PgB 2025-2028)
Inhalt: Stärkung einer Nachhaltigkeitskultur an Schweizer Hochschulen
Zielgruppe: Beitragsberechtigte Schweizer Hochschulen
Laufzeit: Ursprünglich 2025-2028. swissuniversities ist informiert worden, dass finanzielle Mittel (in der Höhe von 4,3 Millionen für das gesamte Programm, unter Vorbehalt der finanziellen Beschlüsse der eidgenössischen Räte im Dezember 2024) nur für das Jahr 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden können. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite, welche laufend aktualisiert wird.
Ausschreibung: Die Projektausschreibung ist geschlossen. Der von der SHK evlauierte und genehmigte Programmantrag ist in deutsch / französisch verfügbar. Die begleitenden Dokumente sind unter "Downloads" verfügbar.
Unterstütze Projekte: Der Steuerungsausschuss hat, gestützt auf Einschätzungen von Experten, 16 redimensionierte Projekte zur Förderung im Jahr 2025 ausgewählt. Die Liste der unterstützten Projekte ist hier zu finden.
Das Programm «Stärkung der Nachhaltigkeitskultur an den Schweizer Hochschulen» will die Entwicklung einer neuen Kultur der Nachhaltigkeit auf wissenschaftlicher, pädagogischer und institutionellen Ebene fördern. Um dies zu erreichen, können die Hochschulen vorrangig auf zwei Achsen handeln:
- Institutionelle Verankerung der Nachhaltigkeit in einem umfassenden institutionellen Ansatz, dem sogenannten whole institution approach;
- Stärkung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und der Verbreitung von Wissen und Kompetenzen, die auf Veränderungen ausgerichtet sind (Third Mission).
Rahmenbedingungen und Finanzierung
Der Bundesrat hat am 20. September 2024 kommuniziert, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Unter diesen Massnahmen fällt auch die Streichung der Projektgebundenen Beiträge ab 2026. In diesem Kontext können finanzielle Mittel (in der Höhe von 4,3 Millionen für das gesamte Programm, unter Vorbehalt der finanziellen Beschlüsse der eidgenössischen Räte im Dezember 2024) nur für das Jahr 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden.
Da das Programm auf einer systemischen Ebene wirken und die Entwicklung einer transversalen Nachhaltigkeitskultur an den Hochschulen fördern will, werden nur Projekte mit einer gewissen Grösse unterstützt.
Die Projekte werden im Rahmen einer kompetitiven Ausschreibung ausgewählt. Der Call für Projektanträge ist bereits beendet.
Die begleitenden Dokumente zur Ausschreibung sind unter "Downloads" verfügbar. Es handelt sich um:
- Den von der SHK genehmigten Programmvorschlag;
- Empfehlungen für Hochschulen, die einen Projektantrag einreichen möchten;
- Die beiden Formulare ("Projektantrag" und "Budget individuell" bzw. “Budget multiple”, bei Kooperationen von mehreren Projektpartnern), die bis spätestens am 30. September 2024 ausgefüllt und elektronisch an swissuniverities übermittelt werden müssen;
- Das Bewertungsschema, das von der Programmkoordination und den Experten zur Bewertung der Projektvorschläge verwendet wird.
Etappen
Der Programmantrag von Ende 2023 wurde von der Schweizer Hochschulkonferenz (SHK) am 16. Mai 2024 geprüft und genehmigt. Nach dem aktuellen Stand und aufgrund der neuen Rahmenbedingungen wurde das Programm auf die Jahrestranche 2025 redimensioniert.
Der Zeitplan bis zum Projektstart sieht wie folgt aus:
Wann | Was |
---|---|
Dezember 2023 | swissuniversities beantragt dem Bund die Ausrichtung des Programms und leitet den Rektoraten der beitragsberechtigten Hochschulen den Entwurf des Programmantrags (de/fr) weiter. |
16. Mai 2024 | Genehmigung des Programmantrags durch die SHK |
Ende Mai 2024 | Offizieller Start der Projektausschreibung |
30. September 2024 | Frist für die Einreichung der Projektanträge |
Oktober 2024 | Prüfung der Projektanträge und Beschluss über die Finanzierung |
November 2024 | Kommunikation an die Hochschulen über die Auswahl der Projekte |
Januar 2025 | Beginn der ausgewählten Projekte |