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Coronavirus

Der Bundesrat beschliesst am 16. Februar 2022 per 17. Februar 2022 die Corona-Massnahmen aufzuheben – einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März bestehen.

Der Jahresanfang 2022 stand auch für die Schweizer Hochschulen im Zeichen der Pandemie. Gerade angesichts der besorgniserregenden Entwicklung aufgrund von Omikron leisten sie einen substantiellen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zur Eindämmung der Infektionen. Es ist für die Hochschulen weiterhin zentral, dass Lehre und Forschung so rasch wie möglich wieder unter regulären Bedingungen und für alle in der etablierten Qualität stattfinden kann.

Den Hochschulen ist es im Herbstsemester 2021 gelungen, unter weitgehender Anwendung der 3G-Regel mit dem COVID-Zertifikat sowie der Einhaltung der eigenen Schutzkonzepte einen Präsenzunterricht durchzuführen. Dies war sowohl für die Qualität der Lehre als auch für die Erfahrung der Studierenden von sehr grosser Bedeutung. Die Hochschulen haben in diesem Zusammenhang bewiesen, dass sie mit den von ihnen entwickelten und umgesetzten Schutzkonzepten die Gesundheit der Studierenden und Mitarbeitenden weitgehend gewährleisten können und nicht Treiber der Pandemie sind. Zusätzlich legen belastbare Schätzungen die Annahme nahe, dass rund 85-90 % der Studierenden geimpft sind.

Bezüglich zusätzlicher Massnahmen treten die Hochschulen der Annahme entgegen, auf Tertiärstufe könne problemlos und ohne ins Gewicht fallende nachteilige Konsequenzen auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie haben zwar zu einer erhöhten Flexibilität der Lehr- und Lernformen geführt, so dass die Umstellung von Präsenzlehre auf Fernunterricht in grossen Teilen möglich ist. Fernunterricht zieht aber – wie gerade die Erfahrungen nach rund zwei Jahren seit Beginn der Pandemie zeigen – erhebliche negative Implikationen nach sich.

Eine qualitativ hochstehende Lehre an den Hochschulen ist auf Präsenzveranstaltungen angewiesen. Im Studium und in der Weiterbildung geht es nicht nur darum, Kenntnisse im engeren Sinn zu vermitteln, sondern auch und insbesondere darum, diverse Fähigkeiten (wie die argumentative Auseinandersetzung, die Analyse komplexer Fragestellungen oder vernetztes Denken) zu üben und anzueignen. Darüber hinaus können gewisse Lehreinheiten nicht aus der Ferne absolviert werden (wie etwa Labortätigkeiten, medizinische, soziale oder didaktische Aktivitäten). Schliesslich haben die Erfahrungen an allen Hochschulen gezeigt, dass Fernunterricht und der fehlende Austausch auf dem Campus die psychische Gesundheit der Studierenden beeinträchtigt. Für die Mitglieder von swissuniversities bleibt deshalb der Präsenzunterricht die wichtigste Form der Hochschullehre.

Vor diesem Hintergrund sollte im Zusammenhang mit der Diskussion um zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie der Fernunterricht im Tertiärbereich nur als ultima ratio und nach einer umfassenden Güterabwägung in Betracht gezogen werden.

Im Weiteren betonte der Vorstand von swissuniversities Anfang Januar 2022 zwei Aspekte:

Zum einen müssen die Prüfungen Anfang 2022 zwingend in dem Format durchgeführt werden können, in dem sie gemäss Vorgaben des Bundesrates vom 20. Dezember 2021 geplant sind. Eine erneute kurzfristige Modifikation der Regeln für Prüfungen würde nicht nur die Hochschulen vor grösste organisatorische Schwierigkeiten stellen, sondern auch eine angemessene Vorbereitung der Studierenden praktisch verunmöglichen. Es müsste damit gerechnet werden, dass gewisse Examen nicht durchgeführt werden können. Dies hätte teilweise gravierenden Konsequenzen für die Studierenden und ihre persönliche und berufliche Zukunft.

Zum zweiten sollten die grundständige Lehre und die Weiterbildung den gleichen Regeln unterstellt werden und im Präsenzunterricht unter Einhaltung der 3G-Regel und der Schutzkonzepte möglich sein. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 20. Dezember 2021 wird eine Ungleichbehandlung der Weiterbildungen des Tertiär A- und des Tertiär B-Bereichs vollzogen, welche kaum epidemiologisch begründbar ist. Wenn gemäss Art 19 a, lit. b Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen mit 3G durchgeführt werden können, muss das auch für Weiterbildungen an Hochschulen möglich sein.

Vorgaben des Bundes geltend für Hochschulen

Der Bundesrat beschliesst am 16. Februar 2022 per 17. Februar 2022 die Corona-Massnahmen aufzuheben – einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März bestehen.

Der Bundesrat beschliesst auf dem 20.12.2021 weitergehende Massnahmen. Für die Tertiärstufe sowie für bestimmte Bildungsangebote und Prüfungen gilt neu eine 3G-Pflicht; für Weiterbildungen gelten die normalen Veranstaltungsregeln.

Der Bundesrat entscheidet am 8. September 2021, eine erweiterte Zertifikatspflicht einzuführen.

Der Bundesrat beschliesst am 23. Juni 2021 Bundesrat einen weiteren, grossen Öffnungsschritt. Ab Samstag, 26. Juni 2021 ist der  Präsenzunterricht ohne Beschränkungen möglich.

An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen ab dem 31. Mai 2021 aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Der Bundesrat hat am 15. April 2021 entschieden, dass der Präsenzunterricht an den Hochschulen ab dem 19. April 2021 wieder eingeschränkt möglich ist. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

An seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Verbot von Präsenzunterricht an den Hochschulen ab dem 2. November 2020 beschlossen. Vom Verbot ausgenommen sind Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist, sowie Einzellektionen.

An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat über die Quarantäneregeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten entschieden: Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung. Die angepasste Verordnung tritt am 14. September in Kraft. Gleichzeitig wird die Liste der Risikogebiete aktualisiert.

Der Bundesrat setzt auf den 22. Juni 2020 weitere Lockerungen in Kraft:

  • Treffen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum
  • Veranstaltungen von über 300 Personen. Bei mehr als 300 Personen: Unterteilung in Sektoren zu je 300; dies gilt zum Beispiel auch für grosse Clubs. Die Limite von 1000 Personen bleibt (mindestens) bis zum 31. August bestehen
  • Konsumation in Restaurants muss nicht mehr sitzend erfolgen
    Keine Beschränkung der Öffnungszeiten für Gastrobetriebe
  • Wettkämpfe in Sportarten mit Körperkontakt, zum Beispiel Schwingen, Ringen, Boxen, American Football oder Rugby

Der Bund publiziert am 8. Juni 2020 die "COVID-19 Grundprinzipien für den Präsenzunterricht an Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe und der Weiterbildung
als Grundlage für die Ausarbeitung der Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen".

Der Bundesrat beschliesst am 27. Mai 2020 weitgehende Lockerungen per 6. Juni. Der Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können den Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen.

Der Bundesrat kommuniziert am 29. April 2020 weitere Lockerungen der Massnahmen ab dem 11. Mai 2020. Für die Hochschulen relevant ist die Oeffnung der Museen und Bibliotheken.

Der Bundesrat kommuniziert am 16. April 2020 die schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen.

Der Bundesrat hat am 8. April 2020 die Massnahmen um eine Woche bis am 26. April 2020 verlängert.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) modifiziert und das Verbot des Präsenzunterrichts an Hochschulen bis am 19. April 2020 verlängert.

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 sämtliche Präsenzveranstaltungen in allen Schulen und Hochschulen bis 4. April 2020 verboten.

Am 18. März 2020 hat der Bundesrat in den Erläuterungen die Massnahmen für die Hochschulen wie folgt präzisiert:

«Bei Lehrveranstaltungen und Unterricht an Schulen, Hochschulen und übrigen Ausbildungsstätten (z.B. private Lehrinstitute) befinden sich zahlreiche Menschen auf engen Raum über längere Zeit dicht beieinander. Als Massnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus werden deshalb an solchen Orten Präsenzveranstaltungen verboten (Abs. 1). Die Institutionen an sich sollen aber nicht geschlossen werden, damit beispielsweise Professorinnen und Professoren und Assistentinnen und Assistenten weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können. Denkbar ist auch, dass zum Beispiel eine Lehrveranstaltung via Internet aus einem Hörsaal übertragen wird, was bei einer Schliessung einer Schule, Hochschule oder Ausbildungsstätte kaum mehr möglich wäre. (…)  Prüfungen, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Massnahme bereits ein Termin festgelegt worden ist, können durchgeführt werden (Abs. 2). Dies aber nur dann, wenn geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden, um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern (Hygienemassnahmen und social distancing).»

Am 18. März 2020 hat der Bundesrat folgende Einreisebeschränkungen erlassen:

«Um den Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter zu verstärken, dehnt die Schweiz die Einreisebeschränkungen auf Spanien aus. Diese gelten zudem ab sofort auch für den Luftverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich sowie aus allen Nicht-Schengen-Staaten. Zudem setzt der Bundesrat die Erteilung von Schengenvisa wie auch von nationalen Visa für Angehörige von Drittstaaten für vorerst drei Monate aus. Die Einreise in die Schweiz ist für diese nur noch in Ausnahmefällen möglich.»

Am 25. März 2020 hat der Bundesrat die Einreisebeschränkungen auf alle Schengenstaaten ausgedehnt.

Am 31. März 2020 hat der Bund die «Swiss National COVID-19 Science Task Force» eingesetzt: Medienmitteilung, Website

Auf den Websites der Hochschulen finden sich die Informationen über die Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen in ihren Institutionen.

Informationen der Hochschulen zum Coronavirus

Die Hochschulen informieren auf ihren Websites über den Umgang mit dem Coronavirus. Sie orientieren Studierende und Mitarbeiter über ihren aktuellen Betrieb.

Berner Fachhochschule

Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich

Fachhochschule Graubünden

Fachhochschule Nordwestschweiz

Fachhochschule Ostschweiz

Haute Ecole pédagogique Berne-Jura-Neuchâtel

Haute Ecole pédagogique Fribourg

Haute Ecole pédagogique du Valais

Haute Ecole pédagogique Vaud

Haute Ecole spécialisée de Suisse occidentale

Hochschule für Heilpädagogik

Hochschule Luzern

Kalaidos Fachhochschule Schweiz

Pädagogische Hochschule Bern

Pädagogische Hochschule Graubünden

Pädagogische Hochschule Luzern

Pädagogische Hochschule Schaffhausen

Pädagogische Hochschule Schwyz

Pädagogische Hochschule St. Gallen

Pädagogische Hochschule Thurgau

Pädagogische Hochschule Zug

Pädagogische Hochschule Zürich

Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana

Universität Basel

Universität Bern

Universität Freiburg

Université de Genève

Université de Lausanne

Universität Luzern

  • Coronavirus
    • Hotline Studierende: + 41 41 229 50 51
    • Hotline Dozierende: + 41 41 229 50 52
    • Hotline Mitarbeitende: + 41 41 229 50 5

Université de Neuchâtel

Universität St. Gallen

Università della Svizzera italiana

Universität Zürich

Zürcher Fachhochschule ZFH

 

Weitere akkreditierte Hochschulen

IHEID

FernUni Schweiz

Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB

Facoltà di Teologia di Lugano (FTL)

Franklin University

Staatsunabhängige Theologische Hochschule Basel (STH)

Theologische Hochschule Chur (THC)

Hochschulen und Coronavirus: Nützliche Links

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Für Reisende

Immigration

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