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Gesetzesentwurf zur 3R-Forschung: Stellungnahme

Die Schweizer Hochschulen begrüssen und unterstützen die Absicht der parlamentarischen Initiative Christ (21.426) Sie lehnen jedoch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab, da diese ihrer Ansicht nach den Verwaltungsaufwand unverhältnismässig erhöhen, die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Forschung schwächen und keinen wirklichen Mehrwert für den Tierschutz bringen würden.

Eine zentrale Rolle für die Gesundheit von Mensch und Tier

Die Forschung mit Tiermodellen ist unerlässlich, um die Welt der Lebewesen zu erforschen und die Gesundheit von Mensch und Tier zu verbessern. In der Schweiz unterliegt sie zudem strengen gesetzlichen Bestimmungen, die es ermöglichen, ihre Qualität und Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene sicherzustellen.

Ein Anstieg des Verwaltungsaufwands ohne echten Mehrwert 

Die Hochschulen unterstützen das Ziel, das 3R-Prinzip (Replacement, Reduction und Refinement – Ersetzen, Reduzieren und Verfeinern) zu stärken, insbesondere durch eine ausdrückliche Verankerung im Gesetz und durch die Förderung der Entwicklung sowie der Finanzierung tragfähiger Alternativen. Ergriffene Massnahmen müssen jedoch das Tierwohl wirksam verbessern, die Qualität der Forschung wahren und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich begrenzen. Der aktuelle Gesetzesentwurf erreicht diese Ziele nicht:

  • Nicht-technische Zusammenfassungen: Die Einführung solcher Zusammenfassungen ist abzulehnen. Ihr Mehrwert für die Förderung des 3R-Prinzips bleibt ungewiss, und ihre Umsetzung würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. 
  • Vorregistrierung von Tierversuchen: Die vorgesehene Vorregistrierung ist abzulehnen. Ihr Nutzen ist wissenschaftlich nicht eindeutig nachgewiesen. Zudem sind negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Forschung zu befürchten. 
  • Einrichtung von Fachsekretariaten : Diese Sekretariate sind abzulehnen, da sie die Verfahren komplexer und schwerfälliger machen könnten.
  • Anzahl der Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommissionen: Die Einführung einer Mindestanzahl von Mitgliedern für die Kommissionen wird begrüsst, jedoch wird eine Mindestanzahl von sieben Fachleuten als vorteilhaft gesehen, um eine breitere fachliche Expertise und ausreichende Kompetenzen im Bereich der 3R zu gewährleisten.

Um einen wirksamen Schutz des Wohlergehens der untersuchten Tiermodelle zu gewährleisten und gleichzeitig die Qualität dieser unverzichtbaren Forschung zu wahren, lehnen die Hochschulen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen daher ab. Sie fordern stattdessen eine konsequentere Umsetzung des 3R-Prinzips, begleitet von einer Vereinfachung der Verfahren.

Vollständige Stellungnahme

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