Main Content

Programm Chancengerechtigkeit – Förderung der Gleichstellung, Diversität und Inklusion auf allen Ebenen der Hochschulen (2025–2028)

Inhalt: Förderung der Chancengerechtigkeit in Bezug auf die Gleichstellung, die Diversität und die Inklusion an Schweizer Hochschulen

Zielgruppe: Beitragsberechtigte Schweizer Hochschulen und ihre Angehörigen

Laufzeit: 2025-2028

Ausschreibungen: Die Projektausschreibungen sind eröffnet und die begleitenden Dokumente sind unter "Downloads" verfügbar. Projektanträge werden bis zum 14. Oktober 2024 (für die Handlungsebenen) und bis zum 16. Dezember 2024 (für die Handlungslinie) entgegengenommen.

Das Programm «Chancengerechtigkeit – Förderung der Gleichstellung, Diversität und Inklusion auf allen Ebenen der Hochschulen» zielt darauf ab, die Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen der Hochschulen zu stärken und als integralen Bestandteil der Hochschulentwicklung zu verankern. Es trägt zu einer besseren Ausschöpfung des Talent- und Fachkräftepotenzials bei und stärkt somit den Wissens- und Forschungsstandort sowie die internationale Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Um diese Ziele zu erreichen, können die Hochschulen auf verschiedenen Handlungsebenen/-linien tätig werden:

  • Die Handlungsebene «Betrieb» stärkt die Chancengerechtigkeit auf der Ebene von Strukturen, Personal und Prozessen an den Hochschulen.
  • Die Handlungsebene «Leistungsauftrag» erlaubt die Förderung von Kooperationsprojekten in Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung und Dienstleistung. 
  • Die Handlungsebenen «Third Mission» und «Schulischer Bildungskontext» zielen darauf ab, die Wirksamkeit von Forschung und Lehre über Kooperationsprojekte in diesen beiden Wirkungsbereichen zu stärken.
  • Die Handlungslinie «Potenziale nutzen» verfolgt das Ziel, die Chancengerechtigkeit im Bereich Zugang von Geflüchteten zu den Hochschulen zu stärken. Diese Handlungslinie wird in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) geplant und umgesetzt.

Rahmenbedingungen und Finanzierung

Für die verschiedenen Handlungsebenen/-linien gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen. Diese sind im Programmantrag beschrieben und werden in den Calls näher präzisiert (siehe Downloads). Während die Hochschulen im Rahmen der Handlungsebene «Betrieb» Mittel über einen festgelegten Verteilschlüssel erhalten, um eigenständige Projekte einzureichen, sind für die Handlungsebenen «Leistungsauftrag», «Third Mission» und «Schulischer Bildungskontext» kooperative Projekte vorgesehen. Die Projekte werden über eine kompetitive Ausschreibung ausgewählt. Im Rahmen der Handlungslinie «Potenziale nutzen» können Hochschulen einzeln oder gemeinsam Projekte einreichen. Auch hier werden die Projekte in einem kompetitiven Verfahren ausgewählt. 

Etappen

Der Programmantrag von Ende 2023 wurde von der Schweizer Hochschulkonferenz (SHK) am 16. Mai 2024 geprüft und genehmigt.

Die folgenden Daten sind für die Hochschulen von Bedeutung: 

WannWas
Anfangs Mai 2024Der Ausschreibungsentwurf wird an die Mitglieder von swissuniversities weitergeleitet, damit sich die Hochschulen vorbereiten können
Anfang Juli 2024Lancierung der ersten Ausschreibungen
14. Oktober 2024 und 16. Dezember 2024Eingabefristen
Bis 31. Dezember 2024Evaluation der Projekteingaben und Auswahl der Projekte
1. Januar 2025Start der Projekte (Handlungsebenen)
1. April 2025Start der Projekte (Handlungslinie)