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Programmphase 2021−2024

Inhalt: Stärkung von Digital Skills in der Lehre

Zielgruppe: Studierende, Lehrende und Institutionen

Laufzeit: Projektgebundene Beiträge 2021–2024

Ausschreibungen: Die Ausschreibung für die Programmphase 2021-2024 ist seit Ende Oktober 2020 beendet. Es können keine Gesuche mehr eingereicht werden.

Das Programm P-8 zielt auf eine Stärkung der ‘Digital Skills’ bei (1) den Studierenden, (2) den Dozierenden und (3) den Institutionen. Die Projekte sollen dabei einen klaren Bezug zur Lehre aufweisen. Für die Entwicklung von Projekten steht den Projektleitenden eine Handreichung zur Verfügung.

Die Rahmenbedingungen für die zweite Programmphase (2021-2024) haben sich im Vergleich zur ersten Phase verändert. Die zweite Phase dient als Konsolidierungsphase mit einem Schwerpunkt auf Kooperationen oder Grossprojekte mit einem gewissen Synergiepotential.

Der Verteilschlüssel bleibt in der zweiten Projektphase unverändert: Die Höhe der zugewiesenen Mittel orientiert sich an der Anzahl Studierender der antragsstellenden Institution. Da mit dem Programm insbesondere Gross- und/oder Kooperationsprojekte gefördert werden sollen, wurde ein Mindestbetrag CHF 800'000.- an Bundesgeldern pro Projekt festgesetzt. Eine Mehrzahl der Hochschulen kann sich aufgrund des Verteilschlüssels im Rahmen eines Kooperationsprojekts beteiligen. Es gilt weiterhin, dass die Hochschulen verpflichtet sind, für jeden erhaltenen ‘Bundes-Franken’ einen gleichwertigen Beitrag zu leisten (Matching-Funds).

Eine Liste der unterstützten Projekte für die Periode 2021-2024 finden Sie hier

Etappen der 2. Phase

Februar 2020: swissuniversities reichte den Programmantrag beim SBFI ein.

Bis Ende August 2020: Die an der Teilnahme am Programm interessierten Hochschulen bekundeten aktiv ihr Interesse. Bei Kooperationen holten sie eine Verpflichtungserklärung der Partnerinstitutionen ein.

Bis Ende Oktober 2020: Die Hochschulen, die sich am Programm beteiligen, reichten swissuniversities mittels des versendeten Formulars einen vollständigen Projektantrag ein.

Anfang 2021: Start der Projekte

Frühling 2021-24: Zahlung der ersten jährlichen Tranche an die Hochschulen, resp. an das Leading House des Projekts

Herbst 2021-24: Zahlung der zweiten jährlichen Tranche an die Hochschulen, resp. an das Leading House des Projekts. swissuniversities organisiert ein jährliches Treffen zum Austausch von Good Practice zwischen den Programmteilnehmenden.

Dezember 2021-24: Versand der Formulare für das inhaltliche und finanzielle Reporting an die Hochschulen, resp. an das Leading House des Projekts

Bis Ende Februar 2022-25: Einreichen der ausgefüllten Reporting Formulare an den Programmkoordinator