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Programmphase 2021−2024
Inhalt: Stärkung von Digital Skills in der Lehre
Zielgruppe: Studierende, Lehrende und Institutionen
Laufzeit: Projektgebundene Beiträge 2021–2024
Ausschreibungen: Die Ausschreibung für die Programmphase 2021-2024 ist seit Ende Oktober 2020 beendet. Es können keine Gesuche mehr eingereicht werden.
Das Programm P-8 zielt auf eine Stärkung der ‘Digital Skills’ bei (1) den Studierenden, (2) den Dozierenden und (3) den Institutionen. Die Projekte sollen dabei einen klaren Bezug zur Lehre aufweisen. Für die Entwicklung von Projekten steht den Projektleitenden eine Handreichung zur Verfügung.
Die Rahmenbedingungen für die zweite Programmphase (2021-2024) sind im Vergleich zur ersten Phase verändert. Die zweite Phase ist als Konsolidierungsphase zu verstehen, mit dem Akzent auf Kooperationen oder Grossprojekte mit einem gewissen Synergiepotential.
Der Verteilschlüssel bleibt in der zweiten Projektphase unverändert: die Höhe der zugewiesenen Mittel wird anhand der Anzahl Studierender der antragsstellenden Institution definiert. Da mit dem Programm insbesondere Gross- und/oder Kooperationsprojekte gefördert werden sollen, wurde ein Mindestbetrag von Bundesgeldern über CHF 800'000.- pro Projekt festgesetzt. Eine Mehrzahl der Hochschulen kann sich aufgrund des Verteilschlüssels im Rahmen eines Kooperationsprojekts beteiligen. Zur Erinnerung wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Hochschulen verpflichtet sind, für jeden erhaltenen ‘Bundes-Franken’ einen gleichwertigen Beitrag zu leisten (Matching-Funds).
Etappen der 2. Phase
Februar 2020: Einreichen des Programmantrags von swissuniversities ans SBFI
Bis Ende August 2020: Die an der Teilnahme am Programm und der Verwendung der Mittel interessierten Hochschulen bekundenten aktiv ihr Interesse. Bei Kooperationen war eine Verpflichtungserklärung der Partnerinstitutionen einzuholen.
Bis Ende Oktober 2020: Die Hochschulen, die sich am Programm beteiligen, reichten swissuniversities mittels des versendeten Formulars von swissuniversities einen vollständigen Projektantrag ein.
Anfang 2021: Start der Projekte
Frühling 2021-24: Zahlung der ersten jährlichen Tranche an die Hochschulen, resp. an das Leading House des Projekts.
Herbst 2021-24: Zahlung der zweiten jährlichen Tranche an die Hochschulen, resp. an das Leading House des Projekts. Swissuniversities organisiert jeweils ein Treffen zum Austausch von Good Practice zwischen den Programmteilnehmenden.
Dezember 2021-24: Versenden der Formulare für das inhaltliche und finanzielle Reporting an die Hochschulen, resp. an das Leading House des Projekts.
Bis Ende Februar 2022-25: Einreichen der ausgefüllten Reporting Formulare an den Programmkoordinator.