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Häufige Fragen: Verfahren ohne Numerus clausus

Zulassung

Kann ich zum Medizinstudium zugelassen werden?

Die Wunsch-Universität entscheidet, ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Lesen Sie die Hinweise auf unserer Website aufmerksam durch und informieren Sie sich auf der Website Ihrer Wunsch-Universität über die Zulassungsbedingungen.

Ich habe keinen Schweizer Pass und keinen Schweizer Wohnsitz. Kann ich in der Schweiz Medizin studieren?

Nein. Wenn Sie weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie aufgrund der begrenzten Studienplätze nicht in der Schweiz Medizin studieren.

Ich studiere bereits Medizin im Ausland. Kann ich mein Studium in der Schweiz fortsetzen?

Die Wunsch-Universität entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen Sie in ein höheres Studienjahr einsteigen können. Informieren Sie sich bei der Wunsch-Universität.

Ich studiere bereits Medizin in der Schweiz. Kann ich die Universität oder die Disziplin wechseln?

Die Wunsch-Universität entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen Sie die Universität oder die Disziplin wechseln können. Informieren Sie sich bei der Wunsch-Universität.

Voranmeldung bei swissuniversities

Bis wann muss man sich für das Medizinstudium voranmelden?

Für den Studienbeginn im Herbst müssen Sie sich zwischen Dezember und dem 15. Februar bei swissuniversities voranmelden. Die Voranmeldung erfolgt online über die Anmeldeplattform MEDON. 

Kann ich mich im gleichen Jahr für eine Universität mit Numerus clausus und eine Universität ohne Numerus clausus voranmelden?

Nein. Sie müssen sich für eine Universität mit Numerus clausus oder eine Universität ohne Numerus clausus entscheiden.

Kann ich mich im gleichen Jahr für mehrere Disziplinen voranmelden?

Nein. Sie müssen sich für eine Disziplin (Humanmedizin, Chiropraktik, Veterinärmedizin oder Zahnmedizin) entscheiden.

Welche Dokumente muss ich bei der Voranmeldung hochladen?

Eine Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie hier. Die Wunsch-Universität kann weitere Dokumente verlangen. In diesem Fall wird Sie die Wunsch-Universität direkt kontaktieren.

Kann ich die Wunsch-Universität und/oder die Disziplin nach der Voranmeldung wechseln?

Anträge können bis zum 15. Februar per E-Mail (med@swissuniversities.ch) bei swissuniversities eingereicht werden. Der Entscheid über den Wechsel liegt bei der Universität.

Kann ich mich voranmelden, bevor ich die Maturität, Passerelle o.Ä. abschliesse?

Ja. Sie können sich voranmelden, wenn Sie die Maturität, Passerelle o.Ä. voraussichtlich vor dem Studienbeginn im Herbst desselben Jahres abschliessen werden. Falls Sie die Maturität, Passerelle o.Ä. erst im Folgejahr abschliessen, können Sie sich noch nicht voranmelden.

Immatrikulation bei der Wunsch-Universität

Sind die Studienplätze an den Universitäten ohne Numerus clausus begrenzt?

Nein. An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg sind die Studienplätze im ersten Bachelorjahr nicht begrenzt. An diesen Universitäten wird am Ende des ersten Studienjahres selektioniert. Der Zugang zum zweiten Bachelorstudienjahr (BMed2) erfolgt über einen Concours.

Bis wann muss ich mich bei der Wunsch-Universität immatrikulieren?

Sie müssen sich bis zum 30. April bei der Wunsch-Universität immatrikulieren. Informieren Sie sich bei der Wunsch-Universität und folgen Sie deren Anweisungen.