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Häufige Fragen: Verfahren mit Numerus clausus
Zulassung
Kann ich zum Medizinstudium zugelassen werden?
Die Wunsch-Universität entscheidet, ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Lesen Sie die Hinweise auf unserer Website aufmerksam durch und informieren Sie sich auf der Website Ihrer Wunsch-Universität über die Zulassungsbedingungen.
Ich habe keinen Schweizer Pass und keinen Schweizer Wohnsitz. Kann ich in der Schweiz Medizin studieren?
Nein. Wenn Sie weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie aufgrund der begrenzten Studienplätze nicht in der Schweiz Medizin studieren.
Ich studiere bereits Medizin im Ausland. Kann ich mein Studium in der Schweiz fortsetzen?
Die Wunsch-Universität entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen Sie in ein höheres Studienjahr einsteigen können. Informieren Sie sich bei der Wunsch-Universität.
Ich studiere bereits Medizin in der Schweiz. Kann ich die Universität oder die Disziplin wechseln?
Die Wunsch-Universität entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen Sie die Universität oder die Disziplin wechseln können. Informieren Sie sich bei der Wunsch-Universität.
Voranmeldung bei swissuniversities
Bis wann muss man sich für das Medizinstudium voranmelden?
Für den Studienbeginn im Herbst müssen Sie sich zwischen Dezember und dem 15. Februar bei swissuniversities voranmelden. Die Voranmeldung erfolgt online über die Anmeldeplattform MEDON.
Kann ich mich im gleichen Jahr für eine Universität mit Numerus clausus und eine Universität ohne Numerus clausus voranmelden?
Nein. Sie müssen sich für eine Universität mit Numerus clausus oder eine Universität ohne Numerus clausus entscheiden.
Kann ich mich im gleichen Jahr für mehrere Disziplinen voranmelden?
Nein. Sie müssen sich für eine Disziplin (Humanmedizin, Chiropraktik, Veterinärmedizin oder Zahnmedizin) entscheiden.
Welche Dokumente muss ich bei der Voranmeldung hochladen?
Eine Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie hier. Die Wunsch-Universität kann weitere Dokumente verlangen. In diesem Fall wird Sie die Wunsch-Universität direkt kontaktieren.
Was sind persönliche Verhältnisse?
Es kann sein, dass Sie zwar einen Studienplatz erhalten, aber nicht an Ihrer Wunsch-Universität. Wenn eine Umleitung an einen anderen Studienort für Sie zu einem Härtefall führen würde, können Sie in Ausnahmefällen bis zum 15. Februar bei der Voranmeldung «persönliche Verhältnisse» beantragen. Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch und stellen Sie nur dann ein Gesuch, wenn eines der fünf «persönlichen Verhältnisse» auf Sie zutrifft.
Kann ich die Wunsch-Universität und/oder die Disziplin nach der Voranmeldung wechseln?
Anträge können bis zum 15. Februar per E-Mail (med@clutterswissuniversities.ch) bei swissuniversities eingereicht werden. Nach dem 15. Februar bis zur Anmeldefrist für den EMS (45 Tage vor dem Test) sind nur noch Wechsel innerhalb der Wunsch-Universität möglich, zum Beispiel von der Zahn- in die Humanmedizin. Der Entscheid über den Wechsel liegt in allen Fällen bei der Universität.
Muss ich mich zusätzlich bei der Wunsch-Universität anmelden/bewerben?
Das hängt von der Universität ab. Informieren Sie sich bei der Wunsch-Universität.
Kann ich mich voranmelden, bevor ich die Maturität, Passerelle o.Ä. abschliesse?
Ja. Sie können sich voranmelden, wenn Sie die Maturität, Passerelle o.Ä. voraussichtlich vor dem Studienbeginn im Herbst desselben Jahres abschliessen werden. Falls Sie die Maturität, Passerelle o.Ä. erst im Folgejahr abschliessen, können Sie sich noch nicht voranmelden.
Anmeldung zum Eignungstest (EMS)
Wie und wann muss ich mich zum Eignungstest (EMS) anmelden?
Sie müssen sich ab April bis spätestens 45 Tage vor dem Test für den EMS anmelden. Dabei müssen Sie die Teilnahmegebühr von 300 Franken bezahlen. Die Anmeldung erfolgt online über die Anmeldeplattform MEDON. Sie können sich nur zum Test anmelden, wenn Sie sich bis am 15. Februar bei swissuniversities vorangemeldet haben.
Wann findet der EMS statt?
Der EMS findet am Freitag der Kalenderwoche 27 statt. Es gibt kein Alternativdatum.
Wo findet der EMS statt?
Sie können den EMS an den Testorten Basel, Bern, Chur, Freiburg, Lugano, Luzern, St. Gallen und Zürich absolvieren.
Wie übertrage ich mein Testergebnis aus dem Vorjahr?
Falls Sie bereits am EMS teilgenommen haben, ist Ihr Testresultat ein Jahr lang gültig. Sie können das Resultat bis spätestens 45 Tage vor dem EMS über die Anmeldeplattform MEDON übertragen. Wenn Sie das Testergebnis übertragen, können Sie nicht auch am Eignungstest teilnehmen.
In welchen Sprachen kann der EMS absolviert werden?
Sie können den EMS auf Deutsch, Französisch oder Italienisch absolvieren. Bei der Anmeldung zum EMS müssen Sie einen Testort auswählen, der den Test in der gewünschten Sprache anbietet.
- Deutsch: Basel, Bern, Chur, Luzern, St. Gallen und Zürich
- Französisch: Freiburg
- Italienisch: Lugano
Wie gehe ich vor, wenn ich während des EMS auf Hilfsmittel angewiesen bin (Diabetes, rezeptpflichtige Medikamente, Krücken, Hörgeräte etc.)?
Wenn Sie Hilfsmittel mitnehmen wollen, müssen Sie dies beantragen, um einen reibungslosen Einlass und Ablauf am Testtag zu garantieren. Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch und reichen Sie im April ein Gesuch ein.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Nachteilsausgleich für den EMS beantragen will?
Haben Sie eine Beeinträchtigung wie z. B. ADHS, eine Autismus-Spektrum-Störung, Dyslexie? Sie können z. B. einen möglichst störungsarmen, ruhigen Platz als Nachteilsausgleich beantragen. Ein Zeitzuschlag ist ausgeschlossen. Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch und reichen Sie im April ein Gesuch ein.
Vorbereitung auf den Eignungstest (EMS)
Wie ist der EMS aufgebaut?
Der EMS besteht aus acht Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Verfahren und dem Untertest «Konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten». Getestet werden Denk- und Merkfähigkeit sowie logisches und räumliches Verständnis. Beim EMS handelt es sich nicht um eine Wissensprüfung.
Wie bereite ich mich auf den EMS vor?
Lesen Sie die Informationen zur Vorbereitung auf den EMS aufmerksam durch. Studieren Sie die Broschüre Test-Info und nutzen Sie die Beispielaufgaben, die Originalversionen und die Probeläufe / Simulationen zur Vorbereitung.
Wann erhalte ich weitere Informationen zum Testtag?
Spätestens 10 Tage vor dem EMS erhalten Sie per E-Mail weitere Informationen zum Testtag, zum Beispiel die Einlasszeit und die persönliche Platznummer. Prüfen Sie regelmässig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner.
Studienplatz- und Studienortzuteilung
Wie wird nach dem EMS die Rangliste erstellt?
Ob Sie einen Studienplatz erhalten, hängt ausschliesslich von Ihrem Resultat am EMS im Vergleich zu allen anderen Testteilnehmenden ab (Test-Prozentrang (TP) und Mittlerer Rangplatz aller Aufgabengruppen (MR)). Pro Disziplin wird eine Rangliste erstellt. Es erhalten so viele Personen eine Zusage, wie Plätze vorhanden sind. Sie finden die Zulassungsgrenzen der letzten Jahre hier.
Kann ich mit Sicherheit an der Wunsch-Universität studieren?
Nein. Es kann sein, dass Sie zwar einen Studienplatz erhalten, aber nicht an Ihrer Wunsch-Universität. Bei der Zuteilung auf die Studienorte werden zusätzlich zum Testergebnis auch der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs des Vorbildungsausweises (in der Regel Matura) und Gesuche um persönliche Verhältnisse (siehe oben) berücksichtigt. Sämtliche Informationen zur Zuteilung auf die Studienorte finden Sie hier.
Wie und wann werde ich über das Testergebnis informiert?
Sie erhalten Ende Juli von Ihrer Wunsch-Universität per Post die Studienplatz- und Studienortzuteilung. Stellen Sie sicher, dass Sie die Post entgegennehmen können.
Welche Besonderheit gilt für Chiropraktik?
Die Plätze für Chiropraktik werden gemeinsam mit den Plätzen für Humanmedizin vergeben, d.h. es gilt die gleiche Zulassungsgrenze.
Bestätigung des Studienplatzes & Immatrikulation
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Studienplatz erhalten habe?
Folgen Sie den Anweisungen der Universität. Sie müssen den Studienplatz innerhalb der genannten Frist (in der Regel 10 Tage) bestätigen und sich an der Universität immatrikulieren.
Kann ich mich nach Erhalt des Testergebnisses für ein nicht-medizinisches Studium anmelden?
Informieren Sie sich bei der Wunsch-Universität. Je nach Wunsch-Universität sind die Fristen und Regeln für die Anmeldung zu einem nicht-medizinischen Studium unterschiedlich.
Kann ich mein Testergebnis ins Folgejahr übertragen?
Ja. Das Testresultat ist ein Jahr lang gültig. Sie können das Testresultat im Folgejahr übertragen, anstatt erneut am EMS teilzunehmen (siehe oben: «Wie übertrage ich mein Testergebnis aus dem Vorjahr?»). Dafür müssen Sie sich erneut bis am 15. Februar bei swissuniversities voranmelden. Es gibt weder für den Studienplatz noch für den Studienort eine Garantie. Übertragen wird nicht der Platz, sondern das Testresultat.