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Voranmeldung: Persönliche Verhältnisse / Härtefälle bei der Studienortzuteilung

Sie haben keine Garantie, einen Studienplatz an Ihrer Wunsch-Universität zu erhalten. Der Studienort wird aufgrund Ihres Resultats am Eignungstest (und in bestimmten Fällen Ihres Wohnsitzes) zugeteilt. Die Nachfrage ist nicht an allen Studienorten gleich hoch. Deshalb kann es zu Umleitungen kommen. 

Wenn eine Umleitung an einen anderen Studienort für Sie zu einem Härtefall führen würde, können Sie in Ausnahmefällen bis zum 15. Februar «persönliche Verhältnisse» beantragen. 

Trifft eines der folgenden Verhältnisse auf Sie zu?

  • Sie haben eine chronische Krankheit oder Behinderung, die die Anreise bzw. einen Umzug an einen anderen Studienort verunmöglicht
  • Die finanziellen Mehrkosten eines Umzugs an einen anderen Studienort wären für Sie und Ihre Familie unzumutbar
  • Sie betreiben Spitzensport und können den Trainingsort nicht wechseln
  • Sie betreuen eine pflegebedürftige Person aus dem engsten Familienkreis
  • Sie betreuen eigene minderjährige Kinder

In diesem Fall lesen Sie bitte die Informationen im Merkblatt genau durch.

Wie müssen Sie vorgehen?

Machen Sie die persönlichen Verhältnisse bei der Voranmeldung bis am 15. Februar auf der Anmeldeplattform MEDON geltend (Pflichtfeld).

Begründen Sie im Textfeld, weshalb die Anreise oder ein Umzug an einen anderen Studienort für Sie zu einem Härtefall führen würde. Die Belege zur Begründung können Sie bei der Voranmeldung hochladen.  Alternativ müssen Sie die Belege bis zum 15. März per E-Mail an med@clutterswissuniversities.ch nachreichen. Unzureichend begründete oder belegte Gesuche werden abgewiesen.

Unterlagen, die uns per Post geschickt werden, werden nicht berücksichtigt und aus Datenschutzgründen sofort geschreddert.