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Organisationen der Arbeitswelt

Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sind in der gesamten Berufsbildung zuständig für die Festlegung der beruflichen Handlungskompetenzen, welche für die Ausübung eines Berufes unabdingbar sind. Im Hinblick auf die AWE-Praktika haben die für die jeweilige Fachrichtung zuständigen Verbände auf der Basis der bereits existierenden Qualifikationsprofile der einschlägigen Berufe der beruflichen Grundbildung diejenigen beruflichen Handlungskompetenzen festgelegt, welche im Rahmen der Praktika zu erreichen sind bzw. erreicht werden können. Dabei wurden teilweise die Qualifikationsprofile mehrerer verwandter Berufe als Grundlage zusammengezogen oder ein branchenübergreifendes, generisches Qualifikationsprofil als Ausgangspunkt verwendet.

Damit tragen die Verbände dem Umstand Rechnung, dass in einem einjährigen Praktikum nicht die gleichen, umfassenden beruflichen Handlungskompetenzen erreicht werden können wie in einer 3 oder 4 Jahre dauernden beruflichen Grundbildung.

Ziel der AWE-Praktika ist vielmehr, dass Personen mit einer gymnasialen Maturität die praktische Studierfähigkeit als Voraussetzung für die prüfungsfreie Zulassung zu einem Bachelorstudiengang an einer FH erreichen. Die Praktikumsbetriebe wählen mit Rücksicht auf die Möglichkeiten im Betrieb aus den zusammengestellten Kompetenzenkatalogen diejenigen beruflichen Handlungskompetenzen aus, die im Rahmen des Praktikums realisierbar sind. Dabei sind die Vorgaben der Verbände bezüglich Pflicht- und Wahl-Pflicht-Kompetenzen zu berücksichtigen.