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Absolvieren des Praktikums

Praktikumsvereinbarung

In einer Praktikumsvereinbarung werden zwischen dem Praktikumsbetrieb und der Praktikantin bzw. dem Praktikanten vor oder zu Beginn des Praktikums (spätestens nach der Einarbeitungszeit) Ziele vereinbart.

Ziele

Die Ziele werden auf den Erwerb von beruflichen Handlungskompetenzen ausgerichtet formuliert, unter Berücksichtigung der Kompetenzenkataloge der Arbeitswelt.

Entsprechend dieser Ziele kann in der Praktikumsvereinbarung auch festgelegt werden, in welchen Bereichen bzw. Abteilungen des Betriebs die Praktikantinnen und Praktikanten für welche Aufgaben eingesetzt werden. Nach Möglichkeit werden auch entsprechende Termine festgehalten.

Arbeitsvertrag und Lohn

Neben der Praktikumsvereinbarung schliesst der Betrieb mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten einen befristeten Arbeitsvertrag ab. Darin werden die nach Arbeitsrecht üblichen Bedingungen geregelt.

Bei der Festsetzung eines allfälligen Praktikumslohns sind die Vertragsparteien grundsätzlich frei.

Berufstheoretische Kenntnisse

Zur Vorbereitung auf das Praktikum in einem Betrieb bieten einige Fachhochschulen Vorkurse oder Einführungskurse an. Diese vermitteln die nötigen berufstheoretischen Kenntnisse im Berufsfeld, in dem das Praktikum absolviert wird. Nähere Informationen dazu sind auf den Webseiten der jeweiligen Fachhochschulen zu finden.

Die nötigen berufstheoretischen Kenntnisse können aber auch im Selbststudium mittels der entsprechenden Fachbücher der Berufsfachschulen und Berufsverbände vor oder während des Praktikums erworben werden. Allenfalls ist es auch möglich, geeignete Kurse an Berufsfachschulen und bei Anbietern von überbetrieblichen Kursen zu besuchen.

Der oder die Bildungsverantwortliche des Praktikumsbetriebs kennt die vorhandenen Möglichkeiten und kann bei der Wahl des geeigneten Wegs zum Erwerb der berufstheoretischen Kenntnisse beraten.

Einarbeitung

In der Regel ist eine Einarbeitungszeit in die Arbeitsabläufe und Aufgaben im Betrieb nötig. Sie kann als spezielle Phase in der Praktikumsvereinbarung ausgewiesen und terminiert werden.

Persönliche Werkzeuge und Arbeitskleidung

Allenfalls benötigte persönliche Werkzeuge oder spezielle Arbeitskleidung werden entsprechend der Vereinbarung im Arbeitsvertrag entweder durch den Betrieb zur Verfügung gestellt oder vom Praktikanten bzw. der Praktikantin nach Vorgaben des Betriebs auf eigene Kosten beschafft.

Einsatz im Betrieb entsprechend der Lernziele

Praktikantinnen und Praktikanten können während der AWE entsprechend der vereinbarten Ziele in unterschiedlichen Bereichen bzw. Abteilungen eines Betriebes eingesetzt werden. Sie erhalten so die Gelegenheit, vertiefte Einblicke in die entsprechenden Betriebs- und Arbeitsabläufe zu gewinnen.

Überbetriebliche Kurse

Die überbetrieblichen Kurse (üK), die im Rahmen der beruflichen Grundbildung angeboten werden, können auch in der AWE eine sinnvolle Option für die Förderung der beruflichen Handlungskompetenzen von Praktikantinnen und Praktikanten darstellen. Der oder die Ausbildungsverantwortliche des Betriebs entscheidet über eine allfällige Hospitation in den üK. Der Betrieb trägt die dadurch entstehenden Kosten (nach Abzug der Subventionen der Kantone).

Praktikums-Begleitung

Praktikantinnen und Praktikanten werden während der AWE im Praktikumsbetrieb durch eine Person begleitet, die für die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung qualifiziert ist.

Dokumentation des Kompetenzerwerbs

Die Praktikantinnen und Praktikanten dokumentieren während des Praktikums ihre Arbeiten und ihren Lernfortschritt. Sie reflektieren die bisher erreichten Ziele und planen die weiteren Schritte im Hinblick auf die zu erreichenden beruflichen Handlungskompetenzen.

Bildungsbericht

Zwischenauswertungen – Standortbestimmungen – Abschlussbestätigung

Die Ansprechpersonen im Praktikumsbetrieb nehmen mit den Praktikantinnen und Praktikanten in regelmässigen Gesprächen Standortbestimmungen vor.

Standortbestimmungen finden gemäss der in der Praktikumsvereinbarung festgehaltenen Meilensteinplanung statt, mindestens aber einmal in der Mitte des Praktikums. Anlässlich dieser Standortbestimmungen bewerten die im Betrieb verantwortlichen Personen auch die bisherigen Leistungen der Praktikantinnen und Praktikanten und halten sie in einem Kompetenznachweis fest. Der Abschluss des einjährigen Praktikums in einem Betrieb als AWE wird zuhanden der aufnehmenden FH mit Kompetenznachweisen schriftlich dokumentiert.

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