Am 10. November 2025 unterzeichnete die Schweiz das Rahmenabkommen EUPA mit der Europäischen Union, dass die Modalitäten der Teilnahme der Schweiz an den europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen festlegt. Die Hochschulen begrüssen diesen wichtigen Schritt für den Wissenschaftsstandort Schweiz. Das EUPA gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und läuft bis 2028. Aus diesem Grund bekräftigen die Schweizer Hochschulen bei dieser Gelegenheit ihr Engagement für stabile und dauerhafte Beziehungen zur Europäischen Union
Das European Union Programmes Agreement (EUPA) schafft den rechtlichen, finanziellen und administrativen Rahmen, der es den Schweizer Institutionen, Unternehmen und Forschungsorganisationen ermöglicht, unter den gleichen Bedingungen wie die assoziierten Staaten an europäischen Ausschreibungen teilzunehmen. Es umfasst mehrere Programme, die für die Schweizer Forschung und Innovation von zentraler Bedeutung sind:
- Horizon Europe, das wichtigste Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Gesamtbudget von 95,5 Milliarden Euro), das Grundlagenforschung, neue Technologien und Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschungszentren unterstützt
- Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm, das sich der zivilen Kernforschung, der Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle widmet
- Digital Europe Programme, dass die europäischen Kapazitäten in den Bereichen künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Hochleistungsrechnen und digitaler Wandel stärkt
- EU4Health, ein Programm für öffentliche Gesundheit, die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme und biomedizinische Innovation, die Schweiz kann ab 2026 daran teilnehmen
- Erasmus+, das Flaggschiffprogramm der Europäischen Union für wissenschaftliche Zusammenarbeit, Mobilität und Ausbildung, an dem die Schweiz ab 2027 teilnehmen kann
- spezifische Initiativen wie ITER (Fusionsenergie) und thematische europäische Partnerschaften in den Bereichen Klima, Energie und nachhaltige Mobilität, an denen die Schweiz ab 2026 teilnehmen kann
Das Abkommen gibt Schweizer Forschenden und Institutionen die Möglichkeit, gross angelegte europäische Projekte zu leiten und zu koordinieren, als Hauptpartner in internationalen Konsortien mitzuwirken und Zugang zu Finanzierungsinstrumenten für die Spitzenforschung zu erhalten, wie beispielsweise Stipendien des Europäischen Forschungsrats (ERC), die Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) zur Förderung der Mobilität und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder die Programme des Europäischen Innovationsrats (EIC), die bahnbrechende Innovationen, Start-ups und KMU mit hohem Potenzial unterstützen.
Hochschulen für stabile Beziehungen zur EU
Die Mitgliedschaft in der EUPA gilt rückwirkend: Die Teilnahme der Schweiz wird ab dem 1. Januar 2025 anerkannt, wodurch die rechtliche und finanzielle Kontinuität der während der Übergangsphase eingereichten Projekte und die sofortige Integration in bereits bestehende europäische Konsortien gewährleistet wird. Sie läuft bis zum 31. Dezember 2028, entsprechend dem europäischen Finanzrahmen 2021–2027. Ihre Zukunft hängt vom Abkommen mit der EU ab, den sogenannten Bilateralen III. Aus diesem Grund setzen sich die Schweizer Hochschulen entschlossen für stabile und dauerhafte Beziehungen zur EU ein.
Luciana Vaccaro, Präsidentin von swissuniversities: „Die Rückkehr der Schweiz in die europäischen Forschungsprogramme bedeutet einen neuen Impuls für ihre Wissenschaftsgemeinschaft. Es liegt an allen, die zum Wohlstand der Schweiz beitragen, dafür zu sorgen, dass diese Verbindungen durch stabile und dauerhafte Beziehungen zur Europäischen Union erhalten bleiben.“