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Stellungnahme des Vorstandes von swissuniversities zur Nutzung des Covid-19-Zertifikates in Hochschulen

Der Vorstand von swissuniversities ist überzeugt, dass die Hochschulen mit ihren etablierten Schutzkonzepten ihre Studierenden und Mitarbeitenden angemessen gegen Covid-19 schützen können. Für den Fall, dass sich die epidemiologische Situation weiter verschlechtern sollte, regt er an, eine rechtliche Grundlage auf Bundesebene zu schaffen, damit die Hochschulen bei Bedarf eine Zertifikatspflicht für Veranstaltungen einführen können.

Es ist für die Hochschulen zentral, dass der Hochschulbetrieb im Herbstsemester 2021/2022 unter weitgehend normalen Bedingungen und in der allseits erwarteten Qualität stattfinden kann. Dies ist jedoch nur dann zu erwarten, wenn sich möglichst viele Hochschulangehörige gegen Covid-19 impfen lassen. Je höher die Impfquote bei den Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschulen, desto kürzer und einfacher ist der Weg zurück in die Normalität.

Es ist das oberste Ziel der Hochschulen, eine erneute vollständige Schliessung zu vermeiden. Alle Hochschulen haben gezeigt, dass sie mit den von ihnen entwickelten und umgesetzten Schutzkonzepten die Gesundheit der Studierenden und Mitarbeitenden gewährleisten können. Dies ändert allerdings nichts daran, dass eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage insgesamt nicht auszuschliessen ist. Obschon der Besuch von Lehrveranstaltungen kein Treiber von Ansteckungen gewesen sein dürfte, könnten sich weitere Massnahmen auch im Hochschulwesen als notwendig erweisen. In einer solchen Situation könnte die Nutzung des Covid-19-Zertifikates für Hochschulen im Bedarfsfall eine hilfreiche und sinnvolle Ergänzung ihrer Schutzkonzepte sein. Aus Sicht des Vorstands von swissuniversities wird eine Zertifikatspflicht an den Hochschulen insbesondere für die grundständige Lehre nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Rechtsgrundlage zulässig sein. Er regt deshalb an, eine solche rechtliche Grundlage auf Bundesebene zu schaffen, die es den Hochschulen im Bedarfsfall als äusserste Massnahme erlaubt, gezielt und für präzise umschriebene Aktivitäten eine Zertifikatspflicht vorzusehen.

Für extracurriculare Aktivitäten wie Restaurants oder Fitness geht der Vorstand von swissuniversities davon aus, dass die gleichen Regeln Anwendung finden wie für die Angebote ausserhalb des Campus.

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