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Vernehmlassung zum Horizon-Fonds-Gesetz: Stellungnahme von swissuniversities

Die Teilnahme an den Europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen ist für die Schweizer Hochschulen von höchster Bedeutung. Deshalb hat swissuniversities schon mehrfach betont, dass die Vollassoziierung an Horizon Europe und Erasmus+ für die Hochschulen zentral ist.

Bei den Forschungsprogrammen können Hochschulen Projekte nicht mehr wie geplant realisieren, die Schweizer Forschenden verlieren Projektleitungen, Projekte und Forschende verlagern sich in EU-Länder. Damit werden in den Budgets der Hochschulen nicht nur Millionenbeträge fehlen; vielmehr wandern auch exzellente Forschende ins Ausland ab oder kommen gar nicht erst in die Schweiz, und die Netzwerke der schweizerischen Hochschulen drohen grossen Schaden zu nehmen –  auch, weil eine Zusammenarbeit mit schweizerischen Institutionen für Partner in der EU deutlich weniger attraktiv ist und letztere daher vermehrt andere Partnerschaften eingehen). Bei den Bildungsprogrammen von Erasmus+ wird die Schweiz nicht nur von den Austauschprogrammen ausgeschlossen, sondern auch vom Aufbau eines europäischen digitalen Bildungsraums. Dies hat für die Hochschulen die Konsequenz, dass die Partnerschaften kompliziert bilateral ausgehandelt werden müssen und die administrativen Hürden zunehmen. All dies führt dazu, dass die Schweiz sowohl für die Partner wie auch die Studierenden weniger attraktiv ist.

Solange die Vollassoziierung an Horizon Europe und Erasmus+ noch nicht erreicht ist, muss mit Blick auf eine (trotz der skizzierten Ausgangslage) möglichst weitgehende Sicherstellung der Attraktivität des schweizerischen Forschungs- und Innovationsplatzes auf nationaler Ebene alles getan werden, um die finanziellen Mittel zu sichern, die für Übergangs-, Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind. In diesem Sinn danken wir der Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) für ihre Initiative und ihren Einsatz zugunsten der Schweizer Forschenden, Lehrenden und Studierenden und damit des Schweizer Hochschulsystems, und wir begrüssen den vorgeschlagenen Weg über die Einrichtung eines für diese Mittel vorgesehenen Fonds.

Mit dem Horizon-Fonds sollen die bereits gesprochenen Mittel für die Finanzierung der Beteiligung an den europäischen Forschungsprogrammen nachhaltig gesichert werden. Forschungsprojekte unterstehen naturgemäss nicht der strikten Jährlichkeit, wie die Budgetierung des Bundes diese vorsieht. Deshalb muss sichergestellt werden können, dass alle Mittel tatsächlich für die Forschung eingesetzt werden können, auch wenn sich ihre Verwendung zeitlich verschiebt. Wenn am Ende eines Budgetjahres allenfalls Kreditreste bestehen, sollen diese unkompliziert auf das Folgejahr übertragen werden können, wo sie weiterhin dem Hochschulraum zur Verfügung stehen. Sie sollten nicht zu einem bestimmten Stichtag in die allgemeine Bundeskasse zurückfliessen und damit der Nutzung durch die Forschenden entzogen werden.

In diesem Sinn sind für swissuniversities bei der weiteren Gestaltung des Horizon-Fonds und der Präzisierung seiner Funktionsweise insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Die zweckgebundenen Mittel für Horizon sind unabhängig von der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) Botschaft 2025−28 zu betrachten. Der Fonds darf keine negativen Auswirkungen auf die Budgets von anderen BFI-Bereichen haben, insbesondere nicht auf die Festlegung der Grundbeiträge der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen.
  • Die Förderinstitutionen sollten über einen möglichst grossen Spielraum verfügen bei der Konzeption der Förderinstrumente, damit sie flexibel an die aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden können. Mit dem Horizon-Fonds-Gesetz sollen keine aufwändigen neuen Parallelstrukturen aufgebaut werden. In der Schweiz bestehen Förderinstitutionen, welche über umfassende Expertise in der Evaluation von Projekten und der Vergabe von Forschungsmitteln verfügen. Idealerweise ist eine Lösung zu finden, wie die Evaluation und Verpflichtung der Mittel primär über den SNF und Innosuisse vorgenommen werden können. Der Gesetzesentwurf sieht für das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (resp. möglicherweise das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) eine wichtige Funktion bei der Vergabe der Gelder vor. Zum ersten würde das WBF resp. das SBFI eine Prioritätenordnung über die Verwendung der im Fonds eingestellten Mittel erstellen; zum zweiten würde das WBF resp. das SBFI für die Evaluation der Anträge «vorzugsweise international zusammengesetzte Expertenpanels» einsetzen. swissuniversities rät davon ab, neue zusätzliche Expertenpanels einzuberufen.
  • Mit dem Weg über das Instrument Horizon-Fonds würden sich, so der erläuternde Bericht, die aktuell geltenden Bestimmungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit im Bereich von Forschung und Innovation ändern, da neu die Grundsätze des Subventionsgesetzes gelten würden. Dazu gehört auch, dass für Projekte Eigenmittel bereitgestellt werden müssen, um Subventionen zu erhalten. Für die Hochschulen ist wichtig, dass sich bei der subventionsrechtlichen Ausgestaltung die Eigenleistungen der Hochschulen auf einem Minimalniveau bewegen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Gelder bzw. Instrumente nicht genügend genutzt werden können bzw. für gewisse Hochschulen die Eigenleistungen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Ergänzend regen die Hochschulen an, dass der Overhead (wie bei den Projekten im Kontext von Horizon Europe) bei 25% festgelegt wird.
  • Der Horizon-Fonds sollte gewährleisten, dass die Mittel auch Ende 2027 sinnvoll verpflichtet werden können. Eine Verlängerung der Laufzeit des Fonds sollte deshalb in Betracht gezogen werden. Es ist des Weiteren zu klären, wie mit den Mitteln, die für die Übergangsmassnahmen 2023 vorgesehen sind, umgegangen wird.

Zusammenfassend begrüsst swissuniversities dezidiert den Vorschlag für ein Horizon-Fonds-Gesetz und die damit verfolgten Zielsetzungen. Gleichzeitig ist bei der Umsetzung und Präzisierung darauf zu achten, dass den Bedürfnissen der Hochschulen bestmöglich Rechnung getragen wird, damit die verfolgten Ziele so optimal wie möglich erreicht werden können. Der bestehende Spielraum für eine weitere Entwicklung des Gesetzesentwurfs sollte deshalb in diese Richtung ausgeschöpft werden. Das Horizon-Fonds-Gesetz kann so die internationale Forschungsexzellenz und hochstehende Lehre der Schweizer Hochschullandschaft stärken.

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