Am 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat empfohlen die Volksinitiative «Ja zu einer Zukunft ohne Tierversuche» abzulehnen. Die Schweizer Hochschulen – swissuniversities – bekräftigen ihre klare Ablehnung dieser Initiative und stützen sich dabei auf ihre Stellungnahme vom November 2024. Denn diese Volksinitiative würde Forschungsbereiche gefährden, die für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Erforschung des Lebenden von wesentlicher Bedeutung sind. Bereits 2022 hatten 79 % der Stimmberechtigten die Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» abgelehnt.
Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» will Versuche an Tieren verbieten, inklusive des Haltens, Züchtens oder Handelns mit Tieren für Tierversuche. Die Initiative verlangt, dass alle Tierversuche für Bildung und Ausbildung, Grundlagenforschung und Versuche mit Schweregrad 3 sofort und alle anderen Tierversuche spätestens sieben Jahre nach Annahme der Volksinitiative verboten sind.
Diese Verbote würden wichtige Forschungsfelder gefährden und den Fortschritt, die Innovation und Bildung in der Human- und Veterinärmedizin sowie weiteren Bereichen von Biowissenschaften und Biotechnologien erschweren oder gar verunmöglichen.
Tierversuche sind für die Erforschung schwerer Krankheiten, die Entwicklung von Medikamenten und in der Grundlagenforschung oftmals unumgänglich. Damit werden Leben gerettet und Leiden gemindert, so beispielsweise in der Onkologie oder der Immunologie. Auch aus Gründen der Patient:innensicherheit verlangen die Zulassungsbehörden, dass pharmazeutische Produkte an Tiermodellen geprüft werden.
Es ist anzumerken, dass die Schweizer Stimmbevölkerung den Willen teilt, die Fortschritte in der Human- und Veterinärmedizin zu schützen. Im Februar 2022 lehnte sie mit einer klaren Mehrheit von 79 % eine Initiative zum Verbot von Tier- und Menschenversuchen ab (siehe auch die Stellungnahmen von swissuniversities aus den Jahren 2019, 2021 und 2022).
Der medizinische und veterinärmedizinische Fortschritt in der Schweiz nicht gefährden
Die Schweiz nimmt in der Forschung, Innovation, Entwicklung und Bildung einen international anerkannten Spitzenplatz ein. Dieser Spitzenplatz wäre bei Annahme der Initiative in Frage gestellt. Fortschritte und Wissensgewinn in der Medizin und den Biowissenschaften würden verhindert.
Weiter hätte das Verbot von Tierversuchen in der Aus- und Weiterbildung in der Veterinärmedizin einschneidende Konsequenzen für die Tierheilkunde und damit für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Haus-, Heim-, Hof- und Wildtieren. Es würde zu einem Verlust von Know-how über Tierschutz und Tierwohl in unserem Land führen. Zudem sind auch Humanmediziner in der Aus- und Weiterbildung auf Tierversuch angewiesen, etwa zum Erlernen von chirurgischen Techniken. Ein Verbot hätte somit direkte Auswirkungen auf die Qualität von diesen.
Eine strikt regulierte Forschung
In der Schweiz ist die Forschung mit Tieren streng geregelt. Laut dem Ranking des Animal Protection Index (API) gehört die Schweiz zusammen mit Österreich, Dänemark, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich zu den Ländern mit der strengsten Tierschutzpolitik und -gesetzgebung weltweit. Das Schweizer Tierschutzgesetz ist weltweit eine der einzigen Gesetzgebungen, die das Konzept der Würde des Tiers anerkennt. Das Schweizer Tierschutzgesetz sowie regelmässige Aktualisierungen von Verordnungen und Richtlinien zur Forschung mit Tieren stellen sicher, dass der rechtliche Rahmen mit dem technologischen Fortschritt und den ethischen Anliegen der Schweizer Bevölkerung in Einklang stehen.
Das 3R-Prinzip: eine zusätzliche ethische Rahmenbedingung
Forschende in der Schweiz sind rechtlich verpflichtet, das sogenannte «3R-Prinzip» (Replace, Reduce, Refine) anzuwenden, wenn sie ein Forschungsprojekt mit Tieren planen. Dieser Grundsatz verlangt, dass Tierversuche nur dann bewilligt werden, wenn keine tierversuchsfreie Alternativmethode existiert (Replace). Wenn Tierversuche unabdingbar sind, dann muss die Anzahl Tiere im Versuch auf das notwendige Minimum beschränkt werden (Reduce) und die Versuchsmethoden und Haltungsbedingungen müssen möglichst wenig belastend sein (Refine). Tierversuche dürfen nur dann bewilligt werden, wenn das 3R Prinzip eingehalten wird, also z.B. die Notwendigkeit des Einsatzes von Tieren begründet dargelegt wird. Zudem muss der erwartete Nutzen für die Gesellschaft oder Umwelt erläutert sowie die Belastungen für die Tiere detailliert ausgeführt werden. Sowohl aus ethischen und rechtlichen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen werden schon heute wann immer möglich In-Silico-Verfahren (Computermodelle) und In-Vitro-Methoden (z.B. Zellkulturen) angewandt.
Jeder Versuch mit Tieren muss in der Schweiz von der kantonalen Veterinärbehörde bewilligt werden. Die kantonale Tierversuchskommission, der nicht nur Fachpersonen aus Wissenschaft, Recht und Ethik sowie Vertreter:innen des Tierschutzes angehören, beurteilt die Versuchsanträge. Tiermodelle kommen nur dann zum Einsatz, wenn es keine gleichwertige Alternative gibt; dies ist eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung für einen Tierversuch. Seit der Änderung der Tierschutzverordnung per 1. März 2018 müssen die Institute und Laboratorien eine:n Tierschutzbeauftragte:n ernennen. Er oder sie stellt sicher, dass die Versuche bereits in der Antragsphase nach ethischen Forschungsstandards geplant werden, und unterstützt die Forschenden bei der Umsetzung der 3R-Prinzipien. Nur ausgebildete Fachleute, die über eine gültige Tierversuchsbewilligung verfügen und sich kontinuierlich fortbilden, dürfen Versuche mit Tieren unter der Kontrolle der kantonalen Veterinärbehörden durchführen. Durch das Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass Tierversuche auf das Notwendigste beschränkt werden.
Die Wissenschaft macht laufend Fortschritte und Verfahren mit Tiermodellen können zusehends durch alternative Methoden ersetzt werden. Damit arbeiten Forschende schon heute in Richtung weniger Tierversuche und nehmen damit die Stossrichtung der Volksinitiative auf. Die Mitglieder von swissuniversities sind verpflichtet, die Verwendung von Tieren so weit wie möglich zu reduzieren und engagieren sich für einen rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren in der Forschung. swissuniversities sieht in einem Verbot von Tierversuchen den falschen Weg und lehnt aufgrund all dieser Argumente die Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» ab.
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