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Vorstand von swissuniversities empfiehlt grundsätzlich die Einführung des Covid-Zertifikats

Der Bundesrat hat am 8. September 2021 weitergehende Massnahmen beschlossen, welche die Hochschulen betreffen: «Die Kantone oder die Hochschulen können eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben. In diesem Fall entfallen die Maskenpflicht und die Beschränkung der Belegung auf zwei Drittel. Für sonstige Veranstaltungen an Hochschulen wie Weiterbildungen gelten weiterhin die Veranstaltungsregeln. » 

Der Vorstand von swissuniversities hat die Konsequenzen des Entscheides des Bundesrates analysiert. Es bleibt das Ziel der Hochschulen, den Studierenden und den Hochschulangehörigen den Umständen entsprechend die bestmöglichen Strukturen für die Lehre und die Forschung zu bieten.  

Deshalb empfiehlt der Vorstand von swissuniversities den Hochschulen, für alle Aktivitäten, die im Rahmen der Hochschule stattfinden, grundsätzlich eine Covid-Zertifikatspflicht einzuführen. Dabei berücksichtigen sie die lokalen Verhältnisse, und sie können eine Übergangsfrist festlegen. Die Kontrolle der Covid-Zertifikatspflicht soll angemessen und verhältnismässig erfolgen, beispielsweise mit Stichproben. 

 

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