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Mit der Berufsmaturität an die Pädagogische Hochschule

 

Position der Kammer Pädagogische Hochschulen

Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden sind an den Pädagogischen Hochschulen sehr willkommen. Sie haben über folgende Wege Zugang zu Studiengängen für die Primarstufe:

  • Ergänzungsprüfung (Äquivalenznachweis zur Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik, FMBP)
  • Ergänzungsprüfung Passerelle ‘Berufsmaturität/Fachmaturität – universitäre Hochschulen‘ (Äquivalenz zur gymnasialen Maturität)
  • Aufnahme «sur dossier» für Quereinsteigende: Mindestalter 27 Jahre, Sek-II-Abschluss, Berufserfahrung 

Die drei Wege stellen sicher, dass die Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden die fachwissenschaftlichen Kompetenzen mitbringen, die für das Studium als Primarlehrperson und die Berufstätigkeit notwendig sind.

Die direkte, prüfungsfreie Zulassung für alle Absolvierenden einer Berufsmaturität, wie sie verschiedene politische Vorstösse fordern, lehnen die Pädagogischen Hochschulen ab. Hingegen begrüssen sie die Überprüfung von Verbesserungsmöglichkeiten der Ergänzungsprüfung sowie der Vorbereitungskurse.

In einem ersten Schritt wurde bereits 2024 die Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Ergänzungsprüfung für die Zulassung zur Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe (Äquivalenznachweis FMBP) revidiert. 

Alle betroffenen Pädagogischen Hochschulen bieten für Absolvierende einer Berufsmaturität neu eine reduzierte Ergänzungsprüfung an (Anrechnung von Prüfungsteilen, je nach absolvierter Berufsmaturität). An allen Pädagogischen Hochschulen ist der Besuch des Vorbereitungskurses freiwillig.

In einem zweiten Schritt sollen ab 2025 weitere Verbesserungen der Ergänzungsprüfung (Äquivalenznachweis FMBP) und der Vorbereitungskurse geprüft werden.


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