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Swiss ENIC – Bewertung ausländischer Diplome

Einige Berufe in der Schweiz erfordern bestimmte Qualifikationen. Wenn Sie in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten möchten, muss eine offizielle Stelle Ihr ausländisches Diplom anerkennen. 

Die meisten Berufe in der Schweiz sind nicht reglementiert. Das bedeutet, dass keine Anerkennung des Diplomes erforderlich ist, damit Sie in der Schweiz in einem solchen Beruf arbeiten dürfen. Sie können sich direkt auf dem Arbeitsmarkt mit Ihren Diplomen bewerben. Der Arbeitgeber beurteilt im Bewerbungsprozess, ob Sie genügend Erfahrungen haben und die erforderlichen Qualifikationen für die Stelle vorweisen.

Swiss ENIC hilft Ihnen und Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, wenn Fragen zum Niveau von Ihrem ausländischen Hochschulabschluss aufkommen. 

Manchmal fragt der Arbeitgeber nach einer sogenannten Niveaubescheinigung. Diese stellen wir Ihnen aus. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Auf der Niveaubescheinigung werden Angaben zu Ihrer Ausbildung und zu Ihrem Abschluss aufgeführt. Diese Informationen können Ihrem Arbeitgeber helfen, Ihre Qualifikationen besser einzuschätzen. Die Bescheinigung ergänzt Ihre Bewerbungsunterlagen. Dabei hat die Bescheinigung keine rechtlichen Auswirkungen auf Ihren Abschluss oder Ihren Titel. Ihr Diplom bleibt unabhängig von der Niveaubescheinigung die Grundlage für Ihre Qualifikationen.

Falls ein Arbeitgeber nach einer Niveaubescheinigung fragt, gehen Sie bitte folgende Steps durch.

Hinweis: Unsere Niveaubescheinigung richtet sich an den Arbeitgeber. Swiss ENIC behält sich das Recht vor, eine Bestätigung vom Arbeitgeber einzuholen. Bitte lesen Sie den einleitenden Text durch, bevor Sie mit der Durcharbeitung der Steps beginnen.

Step für Step durch den Prozess

Step 1: Bin ich hier richtig?

Lesen Sie folgende Möglichkeiten durch und prüfen Sie, ob Ihnen Swiss ENIC weiterhelfen kann:

  • Sie wollen in der Schweiz studieren: Bitte wenden Sie sich direkt an die Hochschule Ihrer Wahl. Die Schweizer Hochschulen entscheiden selbständig über die Zulassung zum Studium.
  • Sie wollen in der Schweiz arbeiten und befinden sich noch nicht im Bewerbungsprozess: Bitte beachten Sie, dass unsere Bewertung nur Personen vorbehalten ist, die bereits mit einem Arbeitgeber in Kontakt stehen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Dokument im Rahmen Ihrer Bewerbung weiterzuleiten.
  • Sie wollen in der Schweiz arbeiten und befinden sich bereits im Bewerbungsprozess: Bitte gehen Sie weiter zu Step 2.
  • Sie haben bereits einen Arbeitgeber und haben Fragen zur Lohneinstufung/Fortbildungen/Weiterbildungen etc.: Bitte kontaktieren Sie direkt Ihren Arbeitgeber. 

Step 2: Können Sie Ihr Diplom in der Schweiz anerkennen lassen?

Überprüfen Sie auf dem Portal anerkennung.swiss, ob eine Anerkennung Ihres Diploms nötig ist, um in der Schweiz zu arbeiten.

Step 3: In welchem Land wurde Ihr Diplom ausgestellt?

Gehen Sie die Länderliste auf der Webseite vom ENIC-NARIC-Netzwerk durch. Überprüfen Sie, ob Sie Ihr Zertifikat in einem Land erhalten haben, das aufgeführt ist.

Falls das Land nicht aufgeführt ist, gibt es keine Stelle in der Schweiz, die Ihr ausländisches Diplom anerkennt.

Falls Ihr Land auf der Liste aufgeführt ist, gehen Sie weiter zu Step 4.

Step 4: Trifft eines dieser Szenarios auf Sie zu?

Überprüfen Sie, ob eines dieser Szenarios auf Sie zutrifft:

  • Hochschuldiplome für einen reglementierten Beruf
  • Unvollständige Studien/einzelne Kurse
  • Studienabschlüsse der ersten Studienstufe von weniger als 3 Jahren Dauer (Vollzeit) bzw. weniger als 180 ECTS
  • Reifezeugnisse bzw. Sekundarschulzeugnisse und Hochschuldiplome im Hinblick auf eine Zulassung zum Studium
  • Nachdiplome, Weiterbildungskurse
  • Berufserfahrung/Berufsberatung

Falls ein oder mehrere solcher Szenarios eintreffen, ist Swiss ENIC nicht zuständig. Bei Hochschuldiplomen von reglementierten Berufen finden Sie hier die zuständige Stelle.

Falls keines dieser Szenarios eintrifft, gehen Sie zu Step 5.

Step 5: Gibt es Gründe, warum Swiss ENIC nicht zuständig ist?

Gehen Sie folgende Fragen durch und machen Sie den Selbsttest:

  • Wollen Sie in der Schweiz arbeiten?
  • Haben Sie sich in den letzten 3 Monaten auf ausgeschriebenen Stellen in der Schweiz beworben?
  • Haben Sie ein ausländisches Hochschuldiplom, das in einen nicht-reglementierten Beruf führt?
  • Haben Sie die Ausbildung in einem Land gemacht, das auf dieser Liste aufgeführt ist?

Wenn Sie alle Fragen mit einem «ja» beantworten konnten, dürfen Sie ein Gesuch bei uns einreichen. Gehen Sie weiter zu Step 6.

Falls Sie eine Frage mit «nein» beantwortet haben, ist Swiss ENIC nicht zuständig. Bitte schauen Sie in den vorherigen Schritten nach, ob eine andere Stelle zuständig ist.

Step 6: Haben Sie alle Unterlagen vorbereitet?

Bitte bereiten Sie all diese Dokumente als PDF-Formate vor:

  • Kopie des Passes oder der Identitätskarte
  • Bestätigung Schweizer Wohnadresse
  • Originaldiplom                                        
  • Dokumentation des Studiengangs (Fächerliste, Transcript of Records oder Diploma Supplement)
  • Dokumentation des Studiengangs (Übersetzung)
  • Arbeitgeberbestätigung

Hinweis: Achten Sie beim Ausfüllen des Formulars, dass die Angaben von Ihren Personalien korrekt sind. Es ist nur möglich, ein Diplom von uns zu überprüfen. Entscheiden Sie sich für einen Abschluss.

Step 7: Sind Sie bereit, das Gesuch einzureichen?

Die Daten müssen elektronisch erfasst werden. Dafür ist ein persönliches Benutzerkonto im elektronischen Online-Portal erforderlich. Nach dem vollständigen Erfassen der Daten werden die Dokumente hochgeladen und das Gesuch zur Vorprüfung elektronisch eingereicht. 

Anleitung für die Registrierung 

Online-Portal (BeCC)  (=> CH-LOGIN) 

Bei Problemen bitte folgende Nummer anrufen oder E-Mail-Adresse kontaktieren: 

Bearbeitungszeit: Ca. 3 Monate 

Kosten: Für die Bearbeitung fallen keine Kosten an.

Hinweis: Unsere Niveaubescheinigung/Bewertung wird nur elektronisch verschickt. Wir verschicken keine Papierversion.