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Erneuter Anmelderekord für das Medizinstudium in der Schweiz

Mit schweizweit 6407 Anmeldungen für das Studium der Human-, Veterinär- und Zahnmedizin sowie Chiropraktik wurde 2017 erneut ein Rekord verzeichnet.

Am 15. Februar 2017 ist die Anmeldefrist für das Medizinstudium in der Schweiz abgelaufen. Angesichts der Zahl der bei swissuniversities eingegangenen Anmeldungen hat der Hochschulrat der SHK auch dieses Jahr empfohlen, für das Studienjahr 2017/2018 den Zugang zu den medizinischen Studiengängen an jenen Hochschulen zu beschränken, die einen Numerus Clausus anwenden (siehe Infobox). Neben den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich, die den Numerus Clausus bereits seit mehreren Jahren anwenden, sind dies 2017 erstmals auch die ETH Zürich und die Università della Svizzera italiana. Gleiches gilt für die Studienangebote, welche die Universität Zürich in Kooperation mit den Universitäten Luzern und St. Gallen anbietet. Diese Studiengänge sind im Rahmen des Sonderprogramms Humanmedizin geschaffen worden und werden auf das Herbstsemester 2017 zum ersten Mal angeboten.

Zur Selektion der Studierenden für die betreffenden Hochschulen findet unter der Verantwortung von swissuniversities am 7. Juli 2017 der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) statt. An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg werden demgegenüber keine Zulassungsbeschränkungen angewendet. Diese Hochschulen führen stattdessen eine inneruniversitäre Selektion im ersten Studienjahr durch.

Die Anmeldezahlen zeigen, dass das Interesse am Studium insbesondere der Humanmedizin ungebrochen ist. Dies gilt auch für die neu geschaffenen Studiengänge. Durch die Anwendung eines bewährten Mechanismus zur Zuteilung der Studienplätze wird sichergestellt, dass alle verfügbaren Studienplätze besetzt werden.

Infobox

Die Studienplätze in der Medizin werden an jenen Hochschulen, welche die Zulassung über einen Numerus Clausus beschränken, seit 1998 basierend auf den Resultaten des jährlich durchgeführten Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) zugeteilt. Diese Zuteilung wird von swissuniversities vorgenommen. Sie erfolgt getrennt für die Disziplinen Human-, Veterinär- und Zahnmedizin sowie Chiropraktik. In einem ersten Schritt werden aufgrund des persönlichen Testresultats zunächst so viele Testteilnehmerinnen und -teilnehmer zum Studium zugelassen, wie die betroffenen Hochschulen insgesamt an Plätzen anbieten. Anschliessend wird den zugelassenen Personen ein Studienplatz an einem der verschiedenen Studienorte zugewiesen. In einem definierten Prozess berücksichtigt swissuniversities dabei möglichst die Wünsche der Studienanwärterinnen und -anwärter. Aufgrund der je nach den Studienangeboten unterschiedlichen Nachfrage kann es jedoch vorkommen, dass Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz an einer Hochschule zugeteilt bekommen, die nicht ihrer ersten Priorität entspricht. 
 

Kontakt

  • Prof. Dr. Michael O. Hengartner, Präsident von swissuniversities; 044 634 44 67
  • Dr. Martina Weiss, Generalsekretärin von swissuniversities; 031 335 07 40

Medienmitteilung, 24. Februar 2017

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