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Qualität und Akkreditierung

Zur Sicherung der Qualität im schweizerischen Hochschulbereich sieht das Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) eine regelmässige Überprüfung der Qualität der Lehre, der Forschung und der Dienstleistungen aller Hochschulen vor. Die institutionelle Akkreditierung ist eine Bedingung, damit sich die Hochschulen „Universität“, „Fachhochschule“ oder „Pädagogische Hochschule“ nennen dürfen. Sie ist auch nötig, um Bundes- oder interkantonale Beiträge zu erhalten. Eine freiwillige Akkreditierung der Programme ist ebenfalls vorgesehen. Die Akkreditierungsverordnung wird durch die Schweizerische Hochschulkonferenz erlassen und beinhalten die Bedingungen für eine Akkreditierung, die Regeln für den Ablauf sowie die Qualitätsstandards, die eingehalten werden müssen. Das Verfahren stützt sich auf gemeinsame Kriterien und wird gemäss internationalen Standards durchgeführt.