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Strategische Planung im Hinblick auf die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2029-32

Die Gesamtschweizerische Hochschulpolitische Koordination 2029–32 von swissuniversities legt den Grundauftrag der Hochschulen, ihre strategischen Ziele, ihre thematischen Schwerpunkte sowie ihren Finanzierungsbedarf und ihre Anträge an die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) dar.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, die hohe Leistungsfähigkeit des Schweizer Hochschulsystems trotz begrenzter Ressourcen und zunehmender Volatilität zu erhalten, im Einklang mit dem Ziel des Bundesrats, dass die Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation führend bleibt. Denn der Beitrag der Hochschulen zur Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Schweiz ist von entscheidender Bedeutung.

Lesen Sie die Gesamtschweizerische Hochschulpolitische Koordination 2029-32 hier.

Grundauftrag der Hochschulen

Vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Finanzen und steigender Studierendenzahlen besteht der grundlegende Auftrag der Hochschulen darin, die Exzellenz in Lehre, Forschung, Weiterbildung und Wissenstransfer sicherzustellen. In der kommenden BFI-Periode werden sich die Hochschulen im Rahmen dieses Grundauftrags auch mit Themen befassen, die bisher durch spezifische Bundesprogramme abgedeckt waren: Chancengerechtigkeit, Nachhaltigkeit, nationale und internationale Zusammenarbeit sowie digitale Transformation. Die Grundbeiträge des Bundes sind in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung.

Strategische Ziele

  • Innovationskraft der Schweiz stärken: Die Hochschulen sind ein wichtiger Motor für die Innovationskraft der Schweiz. Durch wissenschaftliche Erkenntnisse, Technologietransfer, Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft sowie durch Ausgründungen und neue Partnerschaften tragen sie dazu bei, neue Lösungen zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig zu sichern.
  • Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen sichern: Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen bildet eine wesentliche Grundlage dafür, dass sie exzellente Forschung und Lehre erbringen, talentierte Studierende und Forschende anziehen und sich erfolgreich in den globalen Wissens- und Innovationsraum einbringen können. 
  • Resilienz der Gesellschaft erhöhen: Darüber hinaus stärken die Hochschulen die Resilienz sowie die Demokratie- und Gesellschaftsfähigkeit, indem sie unabhängiges Wissen generieren und bereitstellen, kritisches Denken fördern und evidenzbasierte Grundlagen für öffentliche Debatten und politische Entscheidungen schaffen. Auf diese Weise leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen.

Thematische Schwerpunkte für 2029–32

Gesundheit und Medizin

Ziel: Die Schweizer Hochschulen bilden hochqualifiziertes Personal im Gesundheitswesen aus und erbringen Spitzenleistungen in medizinischer Forschung und Entwicklung.

In diesem Zusammenhang werden folgende Themen behandelt:

  • Minderung des Fachkräftemangels im Gesundheitssystem
  • Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in Humanmedizin
  • Weiterentwicklung des Ausbildungsangebots in Pflegeberufen
  • Benennung von besonders kostenintensiven Bereichen
  • Massnahmen in der Grundfinanzierung und mit weiteren Programmen

Sicherheit und Verteidigung

Ziel: Die Hochschulen gestalten die sicherheitspolitische Entwicklung von Infrastrukturen, Strategien und Entwicklungsprogrammen in der Schweiz aktiv mit.

In diesem Zusammenhang werden folgende Themen behandelt:

  • Sicherheitspolitik: Forschung der Hochschulen zur Stärkung der Resilienz
  • Knowledge Security
  • Massnahmen in der Grundfinanzierung und mit weiteren Programmen

Technologische Souveränität für Wissenschaft und Gesellschaft

Ziel: Die Schweizer Hochschulen tragen zur Technologiesouveränität bei und entwickeln dafür mit ihren Partnern vorausschauend stabile Lösungen und wegweisende Ansätze.

In diesem Zusammenhang werden folgende Themen behandelt:

  • Digitale Souveränität
  • Sicherung und Verfügbarkeit von Wissenschaftspublikationen: Open Access
  • Langfristiger Umgang mit Forschungsdaten
  • Forschungsgrundlagen für die Technologiesouveränität
  • Massnahmen in der Grundfinanzierung und mit weiteren Programmen

Forschungsinfrastrukturen

Ziel: Die Schweizer Hochschulen verstärken ihre Zusammenarbeit, um die Landschaft der Forschungsinfrastrukturen wirkungsvoll zu nutzen und zu gestalten.

In diesem Zusammenhang werden folgende Themen behandelt:

  • Sichtbarkeit und Koordination von nationalen Forschungsinfrastrukturen
  • Internationale Interoperabilität
  • Massnahmen in der Grundfinanzierung und mit weiteren Programmen

Weltraum

Ziel: Die Schweizer Hochschulen nehmen ihre Verantwortung in der Neugestaltung der Weltraumpolitik wahr, und sie nutzen gemeinsam die Chancen für die Gesellschaft und Wirtschaft im Bereich Raumfahrt.

In diesem Zusammenhang werden folgende Themen behandelt:

  • Weltraum als Treiber von Innovation
  • Massnahmen in der Grundfinanzierung und mit weiteren Programmen

Bildungssystem und Wissenszirkulation

Ziel: Die Schweizer Hochschulen gestalten zukunftsfähige Lehre, schaffen tragfähige Grundlagen für das Bildungssystem und fördern den Austausch zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft.

In diesem Zusammenhang werden folgende Themen behandelt:

  • Lehren und Lernen im Wandel
  • Wirksamkeit von Bildungswegen und des Bildungssystems
  • Der Wert von Wissenszirkulation
  • Massnahmen in der Grundfinanzierung und mit weiteren Programmen

Finanzierungsbedarf und Anträge an die SHK

swissuniversities beantragt für die BFI-Periode 2029–32:

  • ein jährliches Wachstum der Grundbeiträge von 2.18 %,
  • die Weiterführung der Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge,
  • zusätzliche, noch zu konkretisierende Mittel für thematische Schwerpunkte,
  • ggf. Mittel für gemeinsame Infrastrukturen nach Art. 47 Abs. 3 HFKG.

In diesem Zusammenhang werden folgende Themen behandelt:

  • Finanzierungssystem der Schweizer Hochschulen
  • Wachstum der Studierendenzahlen und Grundbeiträge des Bundes
  • Effektivität und Effizienz der eingesetzten finanziellen Ressourcen
  • Alternative Finanzierungsmodelle

Die folgenden Anträge werden an die SHK gerichtet:

  • Grundbeiträge und Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge
  • Weitere Investitionen im Rahmen von Impulsprogrammen
  • Art. 47 Abs. 3 HFKG
  • Besonders kostenintensive Bereiche
  • Nächste Schritte