Main Content
Informationen für Arbeitgebende
Als Arbeitgebende in der Schweiz entscheiden Sie in vielen Fällen selbst, ob die Qualifikationen einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu Ihrer Stelle passen. Die meisten Berufe in der Schweiz sind nicht reglementiert. Deshalb ist eine formelle Anerkennung des ausländischen Diploms nicht erforderlich. Sie können Bewerbende direkt einstellen.
Manchmal wünschen Sie sich als Arbeitgebende präzisere Angaben zur Einordnung eines ausländischen Hochschulabschlusses. In diesem Fall können Sie eine sogenannte Niveau-Bescheinigung verlangen. Diese wird von Swiss ENIC ausgestellt.
Was ist eine Niveau-Bescheinigung?
Die Niveau-Bescheinigung enthält Angaben zur Ausbildung und zum Abschluss einer Bewerberin oder eines Bewerbers. Diese Informationen unterstützen Sie dabei, die vorhandenen Qualifikationen besser einzuschätzen. Die Niveau-Bescheinigung hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Titel oder den Abschluss selbst. Die Niveau-Bescheinigung ist keine Gleichwertigkeitsbescheinigung.
Was ist eine Niveau-Bescheinigung nicht?
Eine Niveau-Bescheinigung ist keine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Sie kann nicht für Lohneinstufungen verwendet werden. Als Arbeitgebende liegt es in Ihrer Verantwortung, den Lohn unabhängig der Niveau-Bescheinigung einzustufen.
Welche Angaben enthält die Niveau-Bescheinigung?
- Angaben zum ausländischen Hochschulabschluss (Dauer, Studienleistungen etc.)
- Angaben zur Hochschule
- Einordnende Beschreibung des Bildungsniveaus
Kontakt
Falls Sie Fragen zum Status, zur Anerkennung oder zum Wert eines ausländischen Hochschulabschlusses einer Bewerberin oder eines Bewerbers haben, dürfen Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Swiss ENIC wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktbox oben rechts.