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Referenz auf akademische Werte im Umgang mit Konfliktfällen

In der Kommunikation zu politischen und gesellschaftlichen Fragen setzt swissuniversities auf die zentralen Werte: Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung.

Hochschulen werden immer wieder mit Fragen konfrontiert, inwieweit die Meinungsfreiheit, die akademische Freiheit und das Diskriminierungsverbot gemäss den Menschenrechten in einzelnen Konfliktfällen respektiert werden. Für die Kommunikation in Konfliktfällen sollen die ethischen Prinzipien der akademischen Integrität einen Referenzrahmen bieten.

Die Academia besitzt einen diskursiven Charakter, die vom wissenschaftlichen Streit lebt: Neues Wissen und Erkenntnisse werden durch die Diskussion von Theorien, Daten und Meinungen gefördert. Die akademische Lehre und Forschung finden in den Hochschulen Räume, in denen der Diskurs und die Debatte gelebt und gefördert wird.

Die Hochschulen wollen zum sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben der Schweiz beitragen. Dazu gehören die Bereitstellung und Vermittlung von Wissen, um die grossen Herausforderungen der Gesellschaft zu bewältigen – vom demografischen Wandel und von den Auswirkungen der Globalisierung bis hin zu Gesundheits-, Umwelt- und Wirtschaftskrisen. Kontroversen im Umgang mit diesen Krisen bilden einen notwendigen Bestandteil pluraler Gesellschaften.

Die Hochschulen bilden ihr Personal in den Grundsätzen der wissenschaftlichen Integrität aus, sie ermutigen ihre Mitarbeitenden, ihr Wissen mit der Gesellschaft, den Medien und den Behörden zu teilen, sich an öffentlichen Debatten zu beteiligen sowie Fehlinformationen zu bekämpfen, und unterstützen sie dabei mit Kommunikationstrainings. Die Hochschulen unterstützen Initiativen zur Wissenschaftskommunikation und zum Dialog mit allen gesellschaftlichen Akteur:innen.

Pflichten und Rechte im Hochschulraum

Alle Hochschulen bewegen sich grundsätzlich im Rahmen des schweizerischen Rechtsstaates. Akademiker:innen verfügen über dieselben Rechte und Pflichten wie alle Menschen. Die Haltung der Hochschulleitungen definiert sich zudem im Rahmen ihrer institutionellen Autonomie und ihrer jeweiligen Organisationstruktur und -kultur. Im Weiteren gelten die Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität und der akademischen Werte, wie sie im Mai 2021 von swissuniversities bekräftigt wurden. Diese Prinzipien lassen sich unter dem Leitsatz der wissenschaftlichen Sorgfaltspflicht zusammenfassen und gelten uneingeschränkt und für alle Disziplinen. Der Kodex definiert gemeinsame Standards, die für eine Kultur der Wissenschaftlichen Integrität unabdingbar sind. Der Kodex richtet sich an alle Akteure, welche an der Generierung, Verbreitung und Förderung von Wissen im schweizerischen Hochschulsystem beteiligt sind.

In der aktuellen Debatte um Meinungsfreiheit, Diversität und Diskriminierungsverbot leitet sich aus diesen Grundprinzipien ein Referenzrahmen für die Kommunikation ab:

  • VERLÄSSLICHKEIT: im Hinblick auf die Gewährleistung der Qualität von Forschung und Lehre, um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Wissenschaft zu maximieren und in Bezug auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
  • REDLICHKEIT: bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Durchführung, Überprüfung und Beurteilung, Berichterstattung und Kommunikation von Forschung und Lehre. Diese erfolgen in transparenter Weise und im Bestreben nach grösstmöglicher Unvoreingenommenheit.
  • RESPEKT: für Kolleginnen und Kollegen in der Wissenschaft, Personen in Ausbildung, Studien und Forschungsteilnehmende, die Gesellschaft, das kulturelle Erbe, die Ökosysteme sowie die Umwelt. Dies unter Berücksichtigung der Vielfalt der betroffenen Personen und in Anerkennung ihrer spezifischen Biografien.
  • VERANTWORTUNG: für die Forschung von der Idee bis zur Valorisierung und zum Transfer.

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