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Technische Berufe
Architekt/-in und Bauingenieur/-in
In der Schweiz fällt die Ausübung dieser Berufe in die Zuständigkeit der Kantone. Einige Kantone (Fribourg, Genève, Luzern, Neuchâtel, Vaud, Ticino) reglementieren diese Tätigkeit und verlangen für deren Ausübung ein Diplom. Andere hingegen, das gilt vor allem für die Deutschschweizer Kantone, stellen keinerlei Bedingungen für die Ausübung des Berufs.
In den Kantonen, die diese Tätigkeit nicht reglementieren, kann der Beruf ohne Diplomanerkennung ausgeübt werden. In den Kantonen, welche den Beruf reglementieren, muss die kantonale Behörde den Gesuchsteller/die Gesuchstellerin ins kantonale Register eintragen, damit der Beruf ausgeübt werden kann.
Zuständige Behörden für die Anerkennung ausländischer Diplome
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
- Stiftung der schweizerischen Register REG
- Eintrag in das Register
Patentierte Ingenieur-Geometerin und -Geometer
Bewertung des ausländischen Diploms zwecks Eintragung im Geometerregister (reglementierte Tätigkeit gemäss Bundesgesetz über Geoinformation, SR 510.62 und Verordnung über die amtliche Vermessung, SR 211.432.2): Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer