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Kammer universitäre Hochschulen

Die Kammer universitäre Hochschulen setzt sich zusammen aus den Rektorinnen und Rektoren der zehn kantonalen Universitäten sowie den Präsidentinnen oder Präsidenten der beiden ETH. Sie wird von einem Vorstand (Präsidentin oder Präsident und zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten) geleitet.

Die Kammer universitäre Hochschulen sorgt insbesondere für die gegenseitige Information, die Harmonisierung akademischer Abläufe und Definitionen sowie eine angemessene Aufgabenteilung unter den Universitäten, behandelt hochschultypenspezifische Themen (z.B. Medizin) und verfasst Empfehlungen, Best Practices und weitere Referenzdokumente. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen von swissuniversities sowie gegenüber politischen Behörden und der Öffentlichkeit.