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Weiterbildung

Die Weiterbildung an Schweizer Hochschulen unterscheidet drei Richtungen: 

  • Vertiefung der im Studium erworbenen Kompetenzen (upskilling);
  • Erwerb von neuen Kompetenzen (reskilling);
  • Erweiterung der im Studium erworbenen Kompetenzen (cross-skilling).

Deskriptor

Der folgende Deskriptor gilt für MAS-Studiengänge (Umfang: mind. 60 ECTS-Credits). In reduzierter Form gelten diese Lernergebnisse (Learning Outcomes) auch für DAS und CAS.

Weiterbildungsqualifikationen werden an Personen verliehen, die ...

Wissen und Verstehen

… über ein spezialisiertes oder multidisziplinär erweitertes Wissen und Verstehen auf Hochschulniveau verfügen, das in der Regel auf den Kenntnissen eines ersten, bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums und der eigenen Berufserfahrung aufbaut und sich an aktuellen Forschungserkenntnissen und -methoden und aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen der Praxis orientiert.

Anwendung von Wissen und Verstehen

… in der Lage sind, Problemlösungen auf hohem Komplexitätsniveau zu entwickeln, in ihren Tätigkeitsfeldern umzusetzen und ihre Resultate zu evaluieren.

… ihr berufliches und gesellschaftliches Handeln in seinen Zusammenhängen verstehen, mit den relevanten Kulturen in ihren Praxisfeldern vertraut sind und eine professionelle Identität entwickelt haben, die es ihnen erlaubt, ihre Aufgaben engagiert und verantwortungsbewusst anzugehen.

Urteilen

… fähig sind, komplexe Sachverhalte in neuen und unvertrauten Zusammenhängen zu analysieren, zu beurteilen und theoretisch fundiert zu begründen.

… in der Lage sind, anspruchsvolle, nachhaltige und ethisch verantwortbare Entscheide zu fällen und Führungsaufgaben bei der Analyse, Systematisierung und Lösung komplexer Probleme zu übernehmen.

Kommunikative Fertigkeiten

… fähig sind, komplexe Sachverhalte, Beurteilungen und wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze sowie deren Konsequenzen gegenüber allen Anspruchsgruppen klar und eindeutig darzustellen, auf andere Argumente einzugehen, Lösungsvarianten auszuarbeiten, zu begründen und zu verhandeln.

Selbstlernfähigkeit

… sich in ihren Wissensgebieten und der Berufspraxis zurechtfinden und sich selbständig mit den für sie relevanten Kenntnissen und Kompetenzen auseinandersetzen, diese bewerten und integrieren können. 

… sich mit den Veränderungsprozessen und Anforderungen der Zukunft auseinandersetzen können. 

… ihre Lernziele selber definieren, ihre Kompetenzen wissenschaftlich und praxisbezogen weiterentwickeln sowie Gelerntes in andere Kontexte übertragen können.

Formale Aspekte

Die formalen Aspekte wie Zulassung, Umfang / Dauer sowie Abschlüsse (Titel) der Weiterbildungsangebote sind in der Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen sowie in den Eckwerten von swissuniversities für die Weiterbildung an den Schweizer Hochschulen geregelt.

Umfang / Dauer

Verordnung über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen

Art. 5: Gliederung des Weiterbildungsangebots

Zulassung

Eckwerte Hochschulweiterbildung

Abschnitt 1: Situierung

Titel

Verordnung über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen

Art. 5: Gliederung des Weiterbildungsangebots 

Eckwerte Hochschulweiterbildung

Abschnitt 1: Situierung