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Anmeldung zum Medizinstudium

Die Anmeldung zum Medizinstudium in der Schweiz wird von swissuniversities organisiert. Eine Anmeldung ist für alle obligatorisch, die ab Herbstsemester 2024 ein Bachelorstudium der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin oder der Chiropraktik an einer Schweizer Hochschule aufnehmen möchten. Die Studienanwärter:innen müssen sich zwingend bis zum 15. Februar 2024 bei swissuniversities anmelden. Verspätete Anmeldungen können nicht akzeptiert werden. 

Am 5. Juli 2024 findet der diesjährige Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) statt. In der Test-Info finden Sie umfassende Informationen zum Test. Lesen Sie diese Informationen bitte aufmerksam durch. Beachten Sie insbesondere die Anmeldefrist zum EMS vom 21. Mai 2024.

Zur Vorbereitung auf den Eignungstest empfehlen wir Ihnen die Bearbeitung der aktualisierten Beispielaufgaben.  

Für Gesuche betreffend Nachteilsausgleich und Anpassung der Testbedingungen aus gesundheitlichen Gründen verweisen wir Sie auf das entsprechende Merkblatt. Gesuche müssen bis am 1. Mai 2024 eingereicht werden.

Zeitplan 2024

Zeitplan von swissuniversities für das Verfahren mit Zulassungsbeschränkung: Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich St. Gallen), Università della Svizzera italiana (in Kooperation mit den Universitäten Basel und Bern) und ETH Zürich.

15.02.2024Anmeldefrist bei swissuniversities 
März 2024Empfehlungen des Hochschulrats zur Einführung einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) nach Analyse der Anmeldesituation 
21.05.2024Anmeldefrist bei swissuniversities für Testteilnahme am Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) 
05.07.2024Eignungstest für das Medizinstudium 
Anfang August 2024Postversand (Einschreiben) durch die Hochschulen an die Testteilnehmer:innen : Zuteilung der Studienplätze (bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Post entgegennehmen können) 
Mitte August 2024Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben: Bestätigung des Studienplatzes innert der Frist der Hochschule 

 

Zeitplan für das Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung: Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg

15.02.2024Anmeldefrist bei swissuniversities
30.04.2024Immatrikulation bei der Hochschule

Verfahren mit Zulassungsbeschränkung

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen beschränken die Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich-St. Gallen), die Università della Svizzera italiana und die ETH Zürich den Zugang zu den medizinischen Studiengängen. Der als Selektionskriterium vorgesehene Eignungstest für das Medizinstudium EMS findet am Freitag, 5. Juli 2024 statt. Für den EMS braucht es eine eigene Anmeldung. Die Anmeldung ist ab Mitte April über die elektronische Anmeldeplattform möglich für alle, die sich bis zum 15. Februar für das Medizinstudium angemeldet haben. Die Anmeldefrist für den EMS läuft bis zum 21. Mai 2024.

Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung

An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg gibt es keine Zulassungsbeschränkung in Form eines Eignungstests. An diesen Universitäten wird am Ende des ersten Studienjahres selektioniert. Für diese Universitäten genügt die fristgerechte Anmeldung bei swissuniversities bis zum 15. Februar und die anschliessende fristgerechte Immatrikulation an der gewünschten Hochschule, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Vorgaben und Fristen einzelner Hochschulen

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Vorgaben und Fristen der einzelnen Hochschulen, insbesondere:

31.03.2024Universität Zürich (UZH): Anmeldung via Onlineportal
30.04.2024Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkungen (Genf, Lausanne, Neuenburg): Immatrikulation
30.04.2024UZH und Eidgenössische Technische Hochschule (ETH): Voranmeldung für ein nichtmedizinisches Studienfach

Hochschul- und Disziplinwechsel

Nach erfolgter Anmeldung ist es bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar noch möglich, die gewählte Hochschule oder Disziplin zu wechseln. Nach Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar sind einzig Wechsel zwischen Hochschulen mit Zulassungsbeschränkung möglich. Nach der Anmeldefrist für den Eignungstest (45 Tage vor dem Test) sind gar keine Hochschul- und Disziplinwechsel mehr möglich. Anträge auf Hochschul- und/oder Disziplinwechsel können bei swissuniversities per E-mail  eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der abschliessende Entscheid über den Wechsel liegt bei der Hochschule. Wechsel von einer Hochschule mit Zulassungsbeschränkung an eine Hochschule ohne Zulassungsbeschränkung oder umgekehrt, sowie Wechsel zwischen Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkung sind nach der Frist vom 15. Februar ausgeschlossen.