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Kantonale Stipendien

Für die Gewährung von Ausbildungsbeihilfen (Stipendien und Studiendarlehen) an Schweizer Studierende – grundsätzlich für Studien im In- und Ausland – sind die Kantone zuständig. Sie entscheiden gestützt auf ihr jeweiliges Stipendienrecht, wer welche Ausbildungsbeihilfen erhält. Das Gesagte gilt im Prinzip auch für Personen mit Niederlassungsbewilligung und solche mit Flüchtlingsstatus. Gemäss der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen Art. 8 müssten sowohl Bachelor- wie auch Masterstudien stipendienberechtigt sein.

Gelegentlich können kantonale Stipendien auch für einen Auslandstudienaufenthalt genutzt werden, v.a. wenn nachgewiesen werden kann, dass das Studienfach oder Teile des Studienfaches in der Schweiz nicht studiert werden können.

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